Nach Gerichtsurteil: AfD fordert Überprüfung des Asylstatus aller Syrer in Sachsen
Kürzlich wurde einem Syrer der subsidiäre Schutz in Deutschland durch ein Gerichtsurteil verweigert. Auf dieser Grundlage fordert die sächsische AfD nun die Überprüfung des Schutzstatus aller 38.000 syrischen Migranten in Sachsen.
Dresden. – Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das einem Syrer den subsidiären Schutz in Deutschland verweigert hat, fordert die sächsische AfD-Fraktion eine umfassende Überprüfung des Schutzstatus aller rund 38.000 syrischen Migranten in Sachsen. Das Gericht hatte festgestellt, dass es in Syrien mittlerweile ausreichend sichere Regionen gebe, in die eine Rückkehr der Migranten möglich sei. Sebastian Wippel, innenpolitischer Sprecher der sächsischen AfD, sieht sich durch das Urteil in seiner Position bestätigt. Er argumentiert, dass das Asylrecht nur vorübergehenden Schutz gewähren solle und eine Rückkehr zumutbar sei, wenn im Herkunftsland keine Gefahr mehr bestehe.
Mehr als 10.000 Ausreisepflichtige
In Sachsen leben derzeit 11.931 Personen mit subsidiärem Schutzstatus und 10.197 Personen mit einer Duldung, die in der Regel aus humanitären Gründen erteilt wird. Sollte sich die Sicherheitslage in den Herkunftsländern stabilisieren, forderte Wippel, die Rückkehr der Betroffenen vorzubereiten und nicht die Einbürgerung in Deutschland.
Diese Forderungen fallen in eine Zeit, in der die sächsischen Behörden mit einer Vielzahl von Asylverfahren konfrontiert sind. Bis zum 31. März 2024 wurden in Sachsen 15.065 Personen als Flüchtlinge anerkannt, während 7.003 Personen aufgrund eines Abschiebungsverbotes bleiben dürfen. Gleichzeitig gibt es 12.778 Ausreisepflichtige, von denen viele aufgrund fehlender Reisedokumente oder ungeklärter Identität eine Duldung erhalten haben.