Nach Kuhattacken-Urteil: Versicherungsschutz für Almbauern geplant
Bei einem runden Tisch besprachen Politik und Interessensvertreter über die Vorgangsweise, sollte das viel diskutierte Urteil des Landesgerichts Innsbruck auch in zweiter Instanz aufrecht bleiben.
Innsbruck/Neustift i. St. – Es war ein Urteil, welches für Aufregung über Tirol hinaus sorgte. In einem Zivilprozess wurde erstinstanzlich entschieden, dass ein Bauer im abgelegenen Pinnistal (Gemeinde Neustift im Stubaital) insgesamt bis zu €490.000 an die Hinterbliebenen des Opfers einer tödlichen Kuhattacke zahlen soll. Die Begründung der Justiz: der Landwirt hätte seine großräumigen Weideflächen mit einem Zaun sichern können.
Große Sorge nach Urteil
Aus Sorge um einen Präzedenzfall gingen anschließend die Wogen im Land hoch. Denn eine drohende Konsequenz wäre, dass Bauern aufgrund der hohen Kosten für eine Umzäunung ihre Tiere gar nicht mehr auf die Alm treiben könnten.
Andernfalls aber könnte es auch zu Wegsperren kommen – und damit den für Tirol so ertragreichen Sommertourismus schwer beschädigen. Medienberichten zufolge drohten bereits erste Bauern mit dieser Variante – und zwar nicht nur in Tirol, sondern auch in anderen Bundesländern.
Versicherungsschutz und neues Almschutzgesetz
Um beide Worst-Case-Szenarien abwenden zu können, berieten Vertreter der Tiroler Landesregierung, der Bauern, des Tourismus sowie des Alpenvereins nun über notwendige Maßnahmen. Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) stellte dabei die Möglichkeit eines umfassenden Versicherungsschutzes für alle Wegehalter – Almbauern und Gemeinden – im Unglücksfall.
Außerdem soll das Tiroler Almschutzgesetz eine Änderung erfahren. Dabei sollen auch neue Verhaltensregeln für die gesamten Wälder und das ganze alpine Gelände kommen. Hierbei zielt man auf eine stärkere Betonung der Eigenverantwortung ab. Hervorstreichen will man hierbei das Verhalten gegenüber weidenden Tieren und welche Dinge man bei Wanderungen mit Hunden beachten muss.
Kurz will Nachschärfung in Bund und Ländern
Bereits einige Stunden zuvor kündigte der Tiroler Tageszeitung zufolge auch Bundeskanzler Sebastian Kurz (ebenfalls ÖVP) an, gesetzliche Nachschärfungen treffen zu wollen. Ein „tragischer Zwischenfall“ solle nicht zur Folge haben, das „grundsätzlich gute Miteinander“ zwischen Touristen und der Almwirtschaft zu gefährden.
Konkret kann sich kurz dabei eine Anpassung im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch ebenso vorstellen wie Neuerungen in Landesgesetzen. Dies sei in einem Tourismusland „im Interesse aller“ Beteiligten. Justiz- und Agrarministerium sollen diesbezüglich einen Vorschlag erarbeiten.