Nach Parteikritik: AfD fordert Suspendierung von Generalmajor Zudrop

Die AfD fordert die Suspendierung des Bundeswehr-Generalmajors Reinhardt Zudrop. Vorgeworfen wird ihm ein Verstoß gegen das Soldatengesetz.
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Nach Parteikritik: AfD fordert Suspendierung von Generalmajor Zudrop

Symbolbild Bundeswehr: By ©Bundeswehr/S.Wilke (originally posted to Flickr as Panzergrenadiere) [CC BY 2.0 ], via Wikimedia Commons [Bild zugeschnitten]

Die AfD fordert die Suspendierung des Bundeswehr-Generalmajors Reinhardt Zudrop. Vorgeworfen wird ihm ein Verstoß gegen das Soldatengesetz.

Berlin. – Zudrop soll sich während einer internen Veranstaltung vor anderen Soldaten abschätzig über die Alternative für Deutschland (AfD) geäußert haben und dadurch das Verbot der politischen Betätigung im Dienst verletzt haben. Das Verteidigungsministerium gab an, den Fall prüfen zu wollen.

AfD angeblich laut Zudrop „nicht wählbar“

Der Kommandeur des „Zentrums Innere Führung“ der Bundeswehr soll die AfD vor „gesammelter Mannschaft“ als für Soldaten nicht wählbar bezeichnet haben. Die Welt berichtet, dass Generalmajor Zudrop außerdem behauptet haben soll, dass es in der Partei Rechtsextremisten gebe.

Die AfD fordert nun die Suspendierung des Soldaten. Die Begründung lautet, dass er gegen das Soldatengesetz verstoßen habe. In diesem steht, dass es Soldaten verboten ist, sich im Dienst politisch zu betätigen. Dies legte die AfD in einem Schreiben an das Verteidigungsministerium dar.

Zentrum Innere Führung bestreitet Vorwürfe

Wie der Spiegel berichtet, bestreitet das Zentrum Innere Führung der Bundeswehr die Vorwürfe. Es habe zwar Ende Juni tatsächlich eine „interne Dienstversammlung mit Weiterbildung“ stattgefunden, welche vom besagten General geleitet worden sei. Jedoch seien die von der AfD erwähnten Aussagen nicht so wiedergegeben worden.

Zudrop habe sich lediglich auf ein Zitat von Friedrich Merz (CDU) bezogen, welches auf den Zuwachs an AfD-Wählern aus dem Soldatenumfeld bezogen war. Danach hätte der Generalmajor lediglich seine private Meinung gesagt, und diese auch ausreichend als „persönliche Stellungnahme“ gekennzeichnet.

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Joshua Hahn

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