Niederlage für Correctiv: von Storch darf weiter von „dreckigen Correctiv-Lügen“ sprechen
Correctiv erleidet erneut eine juristische Niederlage, diesmal gegen die AfD-Politikerin Beatrix von Storch. Sie hatte die Correctiv-Berichte als „dreckige Lügen“ bezeichnet.
Berlin. – Anfang des Jahres hatte das linke Recherchenetzwerk Correctiv mit seinen Berichten über das „Geheimtreffen“ in Potsdam und angebliche Pläne zur millionenfachen Deportation von Ausländern und auch deutschen Staatsbürgern international für Aufsehen gesorgt. In den vergangenen Monaten musste Correctiv jedoch mehrere juristische Niederlagen im Zusammenhang mit seiner Berichterstattung hinnehmen, Teile der Recherche wurden widerlegt.
Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch warf dem Recherchenetzwerk später vor, „dreckige Lügen“ über das Treffen zu verbreiten. Correctiv wehrte sich dagegen und musste nun eine weitere juristische Niederlage einstecken. Das Berliner Landgericht gab von Storch Recht und wies die Klage von Correctiv ab. Von Storch darf damit die Berichterstattung über das Potsdamer Treffen damit weiterhin als „dreckige Correctiv-Lüge“ bezeichnen.
„Muss härtere Aussagen ertragen“
Beatrix von Storch reagierte auf den juristischen Ausgang in einer Videobotschaft, die sie auf X teilte, mit den Worten: „Es ist eine Schande, dass Correctiv sich erdreistet, mich wegen dieses einen Wortes aus einer Wahlkampfrede vor das Gericht zu zerren“. Das Portal müsse keine Kosten scheuen, da es aus Steuermitteln finanziert werde. Ihr Anwalt und Fraktionskollege Christian Wirth erklärte: „Correctiv begibt sich auf die Ebene des politischen Meinungskampfes und betreibt eben keinen klassischen Journalismus. Das hat das Gericht genauso erkannt. Und wer sich in diesen Kampf begibt, muss auch ein bisschen härtere Aussagen ertragen. Das ist im Rahmen der Meinungsfreiheit gedeckt.“