Niedersächsische Justizministerin: Kuscheljustiz im Strafvollzug, harte Hand gegen Bauernproteste
In Niedersachsen sind von den rund 6.000 Plätzen im geschlossenen Vollzug fast 95 Prozent belegt. Das Land will nun an Lockerungen für den Strafvollzug arbeiten.
Hannover. – Angesichts voller Gefängnisse arbeitet das Land Niedersachsen an Lockerungen im Strafvollzug, wie Justizministerin Kathrin Wahlmann in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) sagte. „Ich plädiere sehr deutlich dafür, den offenen Vollzug zu stärken. Denn zum einen haben wir dort erhebliche freie Kapazitäten und zum anderen ist die Stärkung des offenen Vollzuges auch aus inhaltlichen Gründen sinnvoll – denn letztlich schafft sie sogar mehr Sicherheit“, so die SPD-Politikerin. Gleichzeitig will Niedersachsen konsequent gegen Landwirte ermitteln, die im Rahmen ihrer Protestaktionen beispielsweise Autobahnen mit Mist und Baumstämmen blockieren, wie zuletzt in Braunschweig geschehen. „Bei allem Verständnis für die Beweggründe der Landwirte gibt es Grenzen, die einzuhalten sind. Wer Straftaten begeht, muss dafür bestraft werden – egal, wie wichtig das Anliegen ist, das dahintersteht“, so Wahlmann.
Wahlmann will Bauern und „Klimakleber“ gleich behandeln
Wie sie im Interview erklärt, sieht sie auch keinen Unterschied zwischen den protestierenden Landwirten und den so genannten Klimaklebern. „Beide Gruppierungen vertreten wichtige Interessen, aber das entbindet sie nicht davon, sich an Recht und Gesetz zu halten. Wir dürfen die Bauern nicht anders behandeln als diejenigen, die für Klimaschutz protestieren und dabei Straßen blockieren“, erklärte sie gegenüber der NOZ.
Auf die Frage, ob sich offener Vollzug und mehr Sicherheit nicht ausschließen, erklärte Wahlmann, dass sich das auf den ersten Blick „tatsächlich widersprüchlich anhören“ möge. Dieser Widerspruch lasse sich aber auflösen: „Der offene Vollzug hat große Vorteile bei der Resozialisierung, weil die Gefangenen bereits direkten Kontakt mit der Welt 'draußen' haben. Es ist dagegen keinem damit gedient, wenn jemand zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wird, diese bis zum Ende absitzt und dann ohne jegliche Vorbereitung aus dem Gefängnis wieder ins normale Leben entlassen wird. Die Menschen sollen ja im Anschluss an ihre Haft straffrei bleiben“. Das gelinge viel besser, wenn frühzeitig mit der Resozialisierung begonnen werde, so Wahlmann.