Nürnberger Stadtrat: Parteien ändern Geschäftsordnung, um AfD Fraktionsstatus zu entziehen

AfD und Linke verlieren im Nürnberger Stadtrat wegen einer neuen Mindestgröße ihren Fraktionsstatus. Beide Parteien sehen sich in ihren Rechten verletzt und wollen juristisch dagegen vorgehen.

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Nürnberger Stadtrat: Parteien ändern Geschäftsordnung, um AfD Fraktionsstatus zu entziehen

Die Änderung wurde mit 58 zu 8 Stimmen beschlossen.

© IMAGO / HMB-Media

Nürnberg. – Mit 58 zu acht Stimmen hat der Nürnberger Stadtrat beschlossen, die Mindestgröße für Fraktionen von drei auf vier Mitglieder zu erhöhen. Die Vertreter von CSU, SPD, Grünen, FDP, ÖDP und dem Freien Bündnis begründeten dies mit einer besseren Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Gremiums. Eine Fraktion solle Meinungen bündeln und koordinieren, was mit abnehmender Größe an Bedeutung verliere. Zudem dürfe die Anerkennung als Fraktion nicht von „mehr oder weniger zufälligen Veränderungen“, etwa durch den Wechsel von Abgeordneten zwischen Fraktionen, abhängig gemacht werden.

Konsequenzen für AfD und Linke

Die Neuregelung der Mindestgröße für Fraktionen trifft die AfD und die Linke, die jeweils nur noch über drei Mitglieder verfügen, besonders hart und stößt daher auf heftige Kritik. Durch die Änderung verlieren beide Parteien ihren Fraktionsstatus und die damit verbundenen Rechte. Mit dem Verlust des Fraktionsstatus erhalten die Vertreter beider Parteien weniger Redezeit bei den Haushaltsberatungen. Auch die Aufwandsentschädigungen für die betroffenen Fraktionen werden gekürzt. Nach Angaben eines Sprechers der Stadtverwaltung ist geplant, eine ergänzende Entschädigungssatzung zu erarbeiten, die ab 2025 gelten soll. Bis dahin gelte die bisherige Regelung. Die AfD und die Linke sehen sich in ihren bisherigen Rechten verletzt und klagen gegen den Beschluss.

„Versuch, unsere Rechte zu beschneiden“

Die AfD kritisierte die Änderung scharf als gezielten Eingriff in ihre Rechte. Die Begründung mit der Funktionsfähigkeit des Stadtrates sei nur vorgeschoben und halte „einer sachlichen, rationalen Überprüfung“ nicht Stand. Bereits im Oktober war ein erster Versuch, die Mindestgröße zu erhöhen, aus formalen Gründen gescheitert. Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte das Vorhaben gestoppt, weil der Beschluss kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt worden war. Ein Sprecher der AfD teilte nun mit, die Partei habe erneut juristische Schritte gegen die Änderung eingeleitet. Auch die Linke verurteilt die Neuregelung. Sie bezeichnete die Änderung als „willkürlich“ und kündigte laut Medienberichten ebenfalls rechtliche Schritte an.

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