Oberlandesgericht Bamberg erkennt Kinderehe an
Das Oberlandesgericht in Bamberg entschied vor kurzem, dass eine in Syrien geschlossene Kinderehe in Deutschland gültig bleibe. Hält damit die Scharia in Deutschland Einzug?
Bamberg. – Im Gespräch mit dem Deutschlandfunk äußerte die Ethnologin Susanne Schröter Vorbehalte gegen diese Entscheidung. Könne sie auch auf der „rechtlichen Ebene“ den Urteilsspruch des Gerichts nachvollziehen, so sieht sie einen klaren Konflikt mit den deutschen Wert- und Normvorstellungen. Bereits in der Vergangenheit erkannten deutsche Gerichte ausländische Ehen an, auch wenn sie gegen geltendes Recht verstießen. Über die große Zahl der Flüchtlinge aus Ländern mit islamischen Rechtsvorstellungen erhält diese Entscheidung eine große Tragweite.
Ethnologin warnt vor Präzedenzfällen
Schröter warnt vor einer völligen Auflösung bestehender Verhältnisse. Einige Rechtswissenschaftler seien der Meinung, dass Ehen mit 15-jährigen Mädchen noch im Einklang mit dem deutschen Rechtsverständnis sein könnten. Doch die Ethnologin betont die Gefahr vor unklaren Grenzen. Mädchen von 11 bis 13 Jahren könnten nicht derart behandelt werden, doch lieferten Urteile wie in Bamberg gefährliche Orientierungspunkte. Zur Reaktion auf das Urteil wurde die Ethnologin sehr deutlich.
Auf die Frage hin, ob die deutsche Gesellschaft die Entscheidung in Bamberg akzeptieren könne, sagte Schröter: „Nein, kann sie nicht. Es geht um einen kulturellen Konflikt. Und wir haben jetzt natürlich eine ganze Reihe von ähnlich gelagerten kulturellen Konflikten auszutragen“. Sie sprach sich für ein generelles Verbot von Kinderehen auf deutschem Boden aus, wie es beispielsweise in den Niederlanden existiert.