Oberösterreich: ÖVP und FPÖ fordern Bezahlkarte für Asylwerber
In Deutschland haben sich fast alle Bundesländer darauf geeinigt, dass Asylwerber künftig den Großteil der staatlichen Unterstützung über eine Zahlkarte erhalten sollen. Auch in Österreich stößt diese Idee auf Zustimmung. In Oberösterreich soll nun ein entsprechender Antrag an den Bund gestellt werden.
Linz. – In Oberösterreich bringt die ÖVP gemeinsam mit der FPÖ in der kommenden Landtagssitzung einen Initiativantrag an den Bund zur Einführung einer Zahlkarte für Asylwerber ein. Ziel ist die flächendeckende und einheitliche Einführung einer Sachleistungskarte in der Grundversorgung. Die Motivation hinter dieser Initiative liegt in der Absicht, Anreize für illegale Migration und Schlepperkriminalität zu reduzieren. Denn Zahlen des Bundes aus dem Jahr 2023 zeigen, dass in der überwiegenden Mehrheit der Fälle kein echter Asylgrund vorliegt.
Ähnliche Systeme in anderen EU-Ländern
„Oberösterreich bekennt sich selbstverständlich dazu, vor Krieg und Verfolgung geflüchteten Menschen zu helfen. Diese Hilfe darf aber nicht missbraucht werden. Das eingesetzte Steuergeld, soll nur für die dingende Lebenserhaltung verwendet werden. Grundversorgungsleistungen dürfen nicht ins Ausland fließen. Es darf keine wirtschaftlichen Anreize für illegale Migration geben“, so ÖVP-Klubobmann Christian Dörfel. „Sach- statt Geldleistungen sind eine langjährige FPÖ-Forderung, die wir hiermit beim Bund erneuern“, erklärt FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr. „Vor allem die erschreckenden Ereignisse der vergangenen Tage – Morde und Vergewaltigungen durch Asylanten – zeigen aber deutlich, dass neben dieser Maßnahme auch endlich der illegalen Migration generell der Riegel vorgeschoben werden muss“.
Auch andere europäische Länder wie Frankreich, Polen oder Portugal haben diesen Ansatz aufgegriffen und ähnliche Systeme eingeführt. In Deutschland haben sich bereits mehrere Bundesländer für die Einführung einer Bezahlkarte ausgesprochen. Die Vorteile einer solchen Karte liegen für die FPÖ auf der Hand: Sie ermöglicht eine zweckgebundene Verwendung öffentlicher Gelder und verhindert, dass diese in die Herkunftsländer der Antragsteller abfließen oder kriminellen Organisationen zugute kommen.