Österreich: DSN will Befugnisse zur Verfolgung von „Fake News“
Die DSN will Falschnachrichten überwachen, eigenen Angaben nach aber keine Strafen.
Wien. - Am Mittwoch löste ein profil-Artikel über die Forderung seitens der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) nach einem Fake-News-Paragrafen, der die Verbreitung von Falschnachrichten unter Strafe stellt, heftige Reaktionen aus. Später ruderte das Innenministerium wieder zurück. Es gebe doch „keine Forderung, Fake News unter Strafe zu stellen“. Auf Anfrage des Standard präzisierte der DSN-Chef Omar Haijawi-Pirchner seine Position: Es gehe darum, Falschnachrichten im Netz besser überwachen zu können. Derzeit sei es nicht möglich, Fake News im Vorfeld zu untersuchen, da es keinen Paragrafen im Strafrecht gebe, der der DSN eine solche Verfolgung ermögliche. Eine Bestrafung wolle man aber definitiv nicht, da es „schwer mit der freien Meinungsäußerung“ in Einklang zu bringen sei.
„Lügen sind nicht strafbar“
Der DSN verweist auch auf einen einstigen Tatbestand im Strafgesetzbuch, der Desinformation unter Strafe stellte. Er war von 1975 bis 2015 in Kraft: „Zumindest in den letzten 20 Jahren seiner Geltung gab es keine Verurteilung.“ Nur: Die Wiedereinführung eines entsprechenden Paragrafen bedeute natürlich die Bestrafung der Verbreitung von Fake News. Obwohl „diese hier ja angeblich nicht geschaffen werden soll", sagt Rechtsinformatiker Nikolaus Forgó laut Standard. Auch wenn es in der Vergangenheit keine Verurteilung gab.
Überhaupt erlaube das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz der DSN sowieso eine „erweiterte Gefahrenerforschung“. So oder so gehe es aus seiner Sicht den Staat „nichts an, wer lügt. Lügen sind nicht strafbar und sollten es auch nicht sein.“ Forgó verweist darauf, dass sich bereits der Digital Services Act (DSA) der EU, der ab kommendem Jahr zur Gänze in Kraft treten soll, dem Thema widmet.