Österreich: Weiterer Anstieg bei Verfahren zur Asyl-Aberkennung
In den ersten acht Monaten des aktuellen Jahres leiteten die Behörden beinahe so viele Verfahren zur Aberkennung des Asylstatus ein wie im gesamten Vorjahr.
Wien. – Die Erkenntnisse gehen aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ an Innenminister Wolfgang Peschorn hervor. Erstmals werden in diesem Jahr auch die Gründe für die Aberkennung statistisch erfasst – insbesondere Straffälligkeit und Reisebewegungen stechen dabei hervor, wie der ORF berichtet.
Rasanter Anstieg an Verfahren bereits im Vorjahr
Damit scheint die Stoßrichtung der ehemaligen türkis-blauen Regierung noch nachzuwirken. Anfang des Jahres hatte der damalige FPÖ-Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) – Peschorns Vorvorgänger – eine härtere Gangart im Asylbereich angekündigt und plante eine Erweiterung der Aberkennungsgründe. .
Bereits im Vorjahr kam es zu einer Explosion derartiger Verfahren – von 1.476 auf 5.991 Einleitungen, als eine Vervierfachung. Auch bei den Entscheidungen gab es damals einen Anstieg von 867 auf 3.362. Nun lassen bereits die Daten bis August einen weiteren Anstieg voraussehen: In diesem Zeitraum zählte das Innenministerium immerhin 5.547 Einleitungen.
Jedes dritte Verfahren wegen Straffälligkeit
Interessant ist dabei der hohe Anteil – etwa ein Drittel – an Verfahren, die wegen einer Straffälligkeit der betroffenen Asylanten anhängig sind. Immerhin 18 Prozent pflegte unerlaubte Reisebewegungen, etwa durch einen Urlaub im Herkunftsland oder die Beantragung eines Reisepasses desselben. Gleich 1.536 Betroffene sind afghanische Staatsangehörige, davon 489 wegen einer Straffälligkeit und 281 wegen Reisevergehen.
Weitere 1.178 Personen, bei denen eine Aberkennung in Prüfung ist, kommen aus Russland – die meisten davon Tschetschenen. Betroffen sind auch 896 Syrer und 439 Iraker. Ein Verfahren sagt allerdings nichts über dessen Erfolg aus – zwischen Jänner und Juli kam es nur in etwa 900 Fällen zu einer Aberkennung. Darüber, wie viele subsidiär Schutzberechtigte ihren Aufenthaltstitel verlieren könnten, hat das Ressort keine Zahlen.
Blaue Kritik an Aussetzung der Abschiebung aus Lehre
Künftig könnte eine Aberkennung der Asylberechtigung oder ein von vornherein negativer Bescheid nicht mehr gleichbedeutend mit der Ausreisepflicht sein. Nach einem Schwenk der Volkspartei kündigt sich nämlich derzeit an, dass die Abschiebung von abgelehnten Asylanten in einem Lehrlingsverhältnis für die Dauer der Ausbildung ausgesetzt wird. Die Regelung soll etwa 800 derzeit Betroffenen eine Rechtssicherheit geben.
Dieser Vorstoß geht ursprünglich auf eine Initiative des grünen oberösterreichischen Landesrats Anschober zurück, der nunmehr dem Verhandlungsteam in den türkis-grünen Sondierungsgesprächen angehört. Der blaue Klubobmann Kickl spricht in einer Aussendung daher von einem „Angriff auf den Rechtstaat“. Sein niederösterreichischer Parteikollege Udo Landbauer sieht darin den Beginn einer „Linkswende“ in Österreich.