ÖVP fordert Auftrittsverbot für Erdogan in Österreich
Neben der Regierungspartei AKP rühren auch andere türkische Parteien mit ihren Ablegern in Österreich die Werbetrommel für die anstehenden Wahlen im Mai.
Ankara/Wien. - In dreieinhalb Monaten steht bei den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen das politische Schicksal von Präsident Recep Tayyip Erdogan auf der Kippe. Weil in der türkischen Community in Österreich wie in Deutschland die Begeisterung für Erdogan traditionell viel größer ist als in der Türkei selbst, nützt die AKP gerne die Mobilisierungskraft von und in sozialen Medien.
„Keine ausländischen Rivalitäten in Österreich“
OÖVP-Landesgeschäftsführer Florian Hiegelsberger hat daher jüngst eine klare Forderung an die Bundesregierung gestellt: „Wir als OÖVP treten angesichts der im Mai 2023 in der Türkei anstehenden Präsidenten- und Parlamentswahlen dafür ein, jetzt seitens der Bundesregierung klarzustellen: Wir wollen keine ausländischen Rivalitäten und Konflikte nach Österreich getragen sehen. Daher stellt Österreich jetzt rechtzeitig klar: Anmeldepflichtige Versammlungen mit politischen Kräften aus der Türkei werden in Österreich nicht genehmigt.“
Untersagung von Wahlkampfauftritten rechtlich möglich
Hiegelsberger verweist auf die Möglichkeiten, die das Versammlungsgesetz bietet. Dort steht in Paragraf 6 (2): „Eine Versammlung, die der politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen dient und den anerkannten internationalen Rechtsgrundsätzen und Gepflogenheiten oder den völkerrechtlichen Verpflichtungen, den demokratischen Grundwerten oder außenpolitischen Interessen der Republik Österreich zuwiderläuft, kann untersagt werden.“
Ob Erdogan wie vor der letzten Wahl im Jahr 2018 aber überhaupt einen Wahlkampfauftritt in Österreich plant, ist unklar. Damals erklärte die Bundesregierung so einen Besuch jedenfalls für unerwünscht, woraufhin Erdogan tausende seiner Anhänger aus Deutschland und Österreich zu einer großen Wahlkampfveranstaltung nach Sarajewo einlud. Sollten türkische Politiker in Österreich Wahlkampfauftritte planen, fiele die Entscheidung über die Genehmigung in die Zuständigkeit des Innenministeriums. Allerdings ist die Entscheidung nicht losgelöst von der Außenpolitik zu sehen. Zum oberösterreichischen Volksblatt meinte eine dortige Sprecherin: „Natürlich gilt grundsätzlich, dass die türkische Innenpolitik in der Türkei bleiben soll.“