ÖVP will Berufsverbot für Sexualstraftäter im Kinder- und Jugendbereich

Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm sieht „dringenden Handlungsbedarf“ und will mit Familienministerin Susanne Raab Gesetzeslücken schließen.
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ÖVP will Berufsverbot für Sexualstraftäter im Kinder- und Jugendbereich

Symbolbild: Die ÖVP will verhindern, dass Kinder und Jugendliche künftig übergriffigen Betreuern ausgesetzt sind / Bild: Bild von Anemone123 auf Pixabay (Bild zugeschnitten)

Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm sieht „dringenden Handlungsbedarf“ und will mit Familienministerin Susanne Raab Gesetzeslücken schließen.

Wien. – Dass ein 2010 wegen Kindesmissbrauch verurteilter Mann mehrtägige Feriencamps für Kinder veranstaltet und bis vor kurzem für den Alpenverein (ÖAV) Outdoor-Kurse für Acht- bis Zwölfjährige geleitet hat, ruft nun die Politik auf den Plan. Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) sieht in diesem Bereich Gesetzeslücken und will diese gemeinsam mit Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) ehestmöglich schließen, kündigte sie im Gespräch mit der APA an. Die FPÖ reagierte ungläubig auf diese Ankündigung.

Kinder vor Übergriffen schützen

Es gebe „dringenden Handlungsbedarf“, um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche im Freizeit- und Sportbereich nicht übergriffigen Betreuern ausgesetzt sind, sagte Plakom: „Da muss alles zum Schutz der Kinder unternommen werden.“ Sie befinde sich „in enger, intensiver Abstimmung“ mit Ministerin Raab, um entsprechende gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen.

Wer sich an Kindern und Minderjährigen vergangen hat, „hat in der Kinder- und Jugendarbeit nichts mehr verloren“, meinte Plakolm. Sie strebt daher grundsätzliche Tätigkeitsverbote im Kinder- und Jugendbereich für verurteilte Sexualstraftäter an, wenn diese wegen Verstößen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung rechtskräftig zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Das sollte nach Ansicht von Plakolm auch für ehrenamtliche und nicht nur für entgeltlich-professionelle Tätigkeiten gelten.

Verlängerung der Tilgungsfrist für ÖVP vorstellbar

Weiters kann sich Plakolm vorstellen, dass zukünftig jeder Ehrenamtliche, der in einem Verein Kinder und Jugendliche betreuen will, die seit 2014 bestehende erweiterte „Strafregisterbescheinigung Kinder und Jugendfürsorge“ vorlegen muss. Nur in dieser, nicht aber in der herkömmlichen Strafregisterbescheinigung scheinen Berufs- und Tätigkeitsverbote sowie allfällige, aus einer gerichtlichen Verurteilung resultierende Weisungen oder eine vom Gericht angeordnete Aufsicht bei sexuell motivierten Gewalttaten auf. Auch eine Verlängerung der bestehenden Tilgungsfristen bei Sexualstraftaten zieht Plankolm in Betracht. Derzeit sind ausschließlich mehr als fünfjährige Freiheitsstrafen untilgbar.

Kritik seitens der FPÖ

In einer Reaktion auf die Ankündigung seitens der ÖVP betonte die FPÖ, dass die Freiheitlichen schon jahrelang dafür eintreten, dass es zu einem Berufsverbot bei Sexualstraftäter kommt. Sie fordern zudem, dass Sexualstraftaten nicht getilgt werden dürfen. „Beginnend mit 2014 haben wir in regelmäßigen Abständen im Parlament in Anträgen die Forderung nach einem Tätigkeitsverbot gestellt, die ÖVP hat diese notwendige Maßnahme aber immer wieder abgelehnt“, kritisierte FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan.

„Trotz der bestehenden ‚Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge‘, die es seit dem Jahr 2014 gibt und in die Einrichtungen und Vereine im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit einsehen können, um ehrenamtliche Bewerber zu überprüfen, die direkt und regelmäßig in Kontakt mit Kindern kommen, scheinen in dieser erweiterten Datenbank länger zurückliegende Verurteilungen zu Sexualstraftaten mitunter nicht auf – nach derzeit geltender Rechtslage sind diese nach bestimmten Fristen getilgt. Wir fordern daher, dass dieser Straftatbestand lebenslang eingetragen werden muss. Das muss zum Wohle und zum Schutz der Kinder erfolgen“, forderte FPÖ-Frauensprecherin Rosa Ecker.

„Politik muss gesetzliche Handhabe schaffen“

„Es gilt, Kinder und Jugendliche zu schützen. Bei Kindesmissbrauch und ähnlichen Delikten muss ein grundsätzliches Berufs- und Tätigkeitsverbot in der Kinder- und Jugendarbeit folgen“, sprachen sich Ecker und Stefan für ein österreichweit geltendes Kinderschutzgesetz aus: „Personen, die wegen sexuellen Missbrauchs vorbestraft sind, sollen auch nicht länger mit einem freien Gewerbe, Freizeit- oder Sport-Kurse für Kinder abhalten dürfen.“

In Richtung ÖVP und Plakolms Ankündigung erklärte Ecker, dass sie die Botschaft wohl höre, doch ihr fehle der Glaube. Zudem sei es aus ihrer Sicht Aufgabe der Politik, für die nötigen gesetzlichen Handhaben zu sorgen, dass alle Sexualstraftäter lebenslang nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, spielen und trainieren dürfen, betonte die FPÖ-Frauensprecherin.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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