Freilich #36: Ausgebremst!

Petitionen zum Migrationspakt nicht veröffentlicht: Entscheidung lediglich vertagt

Weil der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung keine der eingelangten Petitionen zum Migrationspakt veröffentlicht hatte, sprach Johannes Huber (AfD) von einem „Zensurausschuss“. Der Ausschuss weist diese Anschuldigung jedoch zurück.
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Petitionen zum Migrationspakt nicht veröffentlicht: Entscheidung lediglich vertagt

Bild: Reichstagsgebäude Berlin / By Cezary Piwowarski [GFDL, CC-BY-SA-3.0 or CC BY-SA 2.5 ], from Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Weil der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung keine der eingelangten Petitionen zum Migrationspakt veröffentlicht hatte, sprach Johannes Huber (AfD) von einem „Zensurausschuss“. Der Ausschuss weist diese Anschuldigung jedoch zurück.

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Berlin. Vor zwei Tagen schrieb die AfD-Bundestagsfraktion auf ihrer Webseite, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung „keine Petition zum Migrationspakt veröffentlicht“ habe. Einen entsprechenden Antrag der AfD-Fraktion haben Abgeordnete der Fraktionen CDU/CSU, der SPD, der FDP und der Grünen mit Mehrheit vertagt. Dem Petitionsausschuss würden aktuell „mindestens 17 Petitionen zum Migrationspakt“ vorliegen, heißt es auf der Webseite. Johannes Huber, Obmann der AfD-Fraktion im Petitionsausschuss zeigte sich besorgt. Der Vorsitzende des Petitionsausschusses des Bundestages, Marian Wendt (CDU) wehrt sich gegen die Anschuldigungen der „Unterdrückung einer öffentlichen Debatte zum Migrationspakt.“

Entscheidung wurde lediglich vertagt

Wendt wies diese Anschuldigungen erst heute in Berlin „ganz klar zurück.“ Man wolle in der übernächsten Woche entscheiden, welche der eingegangenen Petitionen als sogenannte Leitakte auf den Seiten des Bundestages veröffentlicht werden könne. In dem Fall ging es konkret um eine Petition, die Matthias Moosdorf, Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten Martin Hebner, eingereicht hatte. Diese wurde nicht veröffentlicht, weil der darin enthaltene Wortlaut den interkulturellen Dialog belaste, hieß es in der Begründung. So sprechen die Einreicher etwa von „Überbevölkerung“ und von „Auslöschung der Identität“. Wendt meinte, dass solche Formulierungen kritisch geprüft werden müssten. Endgültig abgelehnt ist aber noch nichts. „Wir haben den Petenten nur informiert, dass die Entscheidung vertagt wird.“

Debatte wird unterdrückt

Huber kritisierte den Petitionsausschuss im Vorfeld. Dieser habe „Verfassungsrang, um sich um die Anliegen der Bürger zu kümmern.“ Es sei bezeichnend für das Demokratie- und Verfassungsverständnis der Altparteien, dass eine solch elementare Debatte unterdrückt werden soll. „Es entsteht zunehmend der Eindruck eines Zensurausschusses. Nicht zuletzt weil vom vorgelagerten Ausschussdienst eingeräumt wurde, dass die Ablehnung einer Veröffentlichung aus politischen Erwägungen getroffen wird. Aufgrund der knappen Zeit bis zur möglichen Unterzeichnung des Migrationspaktes am 10. Dezember 2018 wäre es aus demokratischen und rechtsstaatlichen Gründen absolut notwendig, ab sofort eine öffentliche Diskussion im Bundestag als Entscheidungsgrundlage für die Bundesregierung zuzulassen. Diese Möglichkeit wird den Bürgern verwehrt“, so Huber abschließend.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die Kroatin wuchs in Kärnten auf und studierte Übersetzen mit der Sprachkombination Russisch und Englisch in Graz.

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