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„Polizeistaat“: Kontrollen in Privatwohnungen nach Kritik vom Tisch

Am Donnerstag drang ein pikantes Detail über das Ausmaß der türkis-grünen Maßnahmen an die Öffentlichkeit. Denn einem Entwurf zufolge sollte es Polizisten künftig sogar möglich sein, private Wohnbereiche zu betreten, etwa um sicherzustellen, ob Quarantänebestimmungen eingehalten werden. Später folgte dann doch die Kehrtwende.
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„Polizeistaat“: Kontrollen in Privatwohnungen nach Kritik vom Tisch

Bild: Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bei einer Pressekonferenz / Fotocredit: (C) BKA / Andy Wenzel

Am Donnerstag drang ein pikantes Detail über das Ausmaß der türkis-grünen Maßnahmen an die Öffentlichkeit. Denn einem Entwurf zufolge sollte es Polizisten künftig sogar möglich sein, private Wohnbereiche zu betreten, etwa um sicherzustellen, ob Quarantänebestimmungen eingehalten werden. Später folgte dann doch die Kehrtwende.

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Wien. – Die baldige Befugnis für die Ordungshüter setzte die gesamte Opposition in Alarmbereitschaft. Ausgerechnet am „Internationalen Tag der Menschenrechte“ wurden die Details eines auf den Vortag datierten Entwurfes zur Abänderung des Epidemiegesetzes publik. Zwar war im Antrag nur nebulös von „anderen Gebäuden“ die Rede – diese beinhalteten aber dezidiert Privatwohnungen. Erst nach heftiger Kritik ruderte die Regierung zurück und es wurde im Gesetz ausdrücklich erläutert, dass in Wohnungen keine Nachschau gehalten werden darf.

FPÖ kritisiert „polizeistaatliche Methoden“

Gleich mehrere freiheitliche Politiker meldeten sich gegen diese Neuerung zu Wort. Ex-FPÖ-Verteidigungsminister Mario Kunasek etwa befand, dass die türkis-grüne Regierung „endlich ihre Maske fallen gelassen“ habe und nun bei der „Bespitzelung der Bürger gänzlich in die Privatsphäre“ eindringe. Er erinnerte daran, dass der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) bereits im Oktober mit derartigen Befugnissen kokettiert habe. Nun würde „dieses Schreckensszenario Realität“, so Kunasek.

Auch der steirische FPÖ-Nationalratsabgeordnete Hannes Amesbauer sprach von einem Dammbruch: „Die Grund- und Freiheitsrechte werden weiterhin mit Füßen getreten“. Er bemängelte, dass die Kurz-Regierung „ohne Begutachtung und im Schnelldurchlauf […] polizeistaatliche Methoden durchsetzen“ wolle. Wenn der Staat in sämtliche privaten Räume eindringen dürfe, sei dies ein „unfassbar und ein absoluter Tabubruch in der Zweiten Republik“, so der blaue Sicherheitssprecher.

Scharfe Kritik auch von SPÖ und NEOS

Nicht minder intensiv fiel auch die Kritik der übrigen beiden Oppositionsparteien aus. So gewann auch der stellvertretende NEOS-Klubobmann Niki Scherak den Eindruck, dass die Regierung „einen Polizeistaat erschaffen“ wolle. Derartige Maßnahmen kenne man bestenfalls aus autoritären Staaten, ihm fehlten „ehrlicherweise die Superlative um [s]eine Empörung über diese türkis-grünen Allmachtsfantasien auch nur ansatzweise ausdrücken zu können“.

Auch die SPÖ ist der Ansicht, dass Polizeikontrollen in Privaträumen „nicht in Frage kommen“. Während die Polizei nichts dafür könne, derartige Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte vornehmen zu müssen, gelte dies nicht für die politische Verantwortlichen. Diese zeigte, „wessen Geistes Kind“ sie seien. Dies gelte gerade vor dem Hintergrund, dass es keine Befristung dafür gebe, so der Einwand von SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner.

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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