Regierung unsicher: Wie viele Häuser haben Stromanschluss für Wärmepumpen?

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Harald Weyel wollte von der Bundesregierung wissen, wie viele Häuser in Deutschland, die im Rahmen des geplanten Heizungsgesetzes zum Einbau einer Wärmepumpe verpflichtet werden sollen, über einen Stromanschluss verfügen, der den technischen Anforderungen einer Wärmepumpe entspricht.

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Regierung unsicher: Wie viele Häuser haben Stromanschluss für Wärmepumpen?

Eine Wärmepumpe im Garten eines Einfamilienhauses

© IMAGO / Arnulf Hettrich

Berlin. - Seit Monaten wird in Deutschland über Wärmepumpen und das neue Heizungsgesetz diskutiert. Während letzteres für Verunsicherung bei Verbrauchern und Unternehmern gesorgt hat und die Zahl der Förderanträge für Wärmepumpen deshalb drastisch zurückgegangen ist, weiß die Bundesregierung nicht einmal, wie viele Häuser in Deutschland überhaupt über einen Stromanschluss verfügen, der den technischen Anforderungen einer Wärmepumpe genügt. Das geht nun aus einer Antwort auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Harald Weyel hervor.

Große Herausforderung für Verteilernetze

In seiner Anfrage wollte Weyel wissen, welcher Anteil der Häuser in Deutschland, die im Rahmen des geplanten Heizungsgesetzes zum Einbau einer Wärmepumpe verpflichtet werden sollen, über einen Stromanschluss verfügen, der den technischen Anforderungen einer Wärmepumpe entspricht und verwies in diesem Zusammenhang auf einen Bericht der Berliner Zeitung, wonach der Immobilienkonzern Vonovia viele Wärmepumpen nicht in Betrieb nehmen kann. Ein Grund: der bislang fehlende Anschluss an das Stromnetz – rund 70 installierte Geräte sind nach Angaben einer Unternehmenssprecherin noch nicht angeschlossen. Wegen des fehlenden Netzausbaus stehe nicht genügend Strom zur Verfügung, sagte Vonovia-Vorstandschef Rolf Buch.

Die Bundesnetzagentur, die neben dem Gasnetz auch für das deutsche Stromnetz zuständig ist, sieht das etwas differenzierter. „Generell sind die deutschen Verteilernetze gut ausgebaut“, teilt die Pressestelle der Behörde laut Berliner Zeitung mit. Gleichzeitig räumt sie ein: Die Belastungen in den jeweiligen Ortsnetzen können aber sehr unterschiedlich sein. Künftig werde die Zunahme steuerbarer Verbraucher wie Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge die Verteilnetze vor große Herausforderungen stellen, so ein Sprecher der Bundesnetzagentur.

Private Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen würden zum Teil „deutlich höhere Abnahmeleistungen in der Niederspannung“ bedeuten. Zudem sei mit einer deutlich höheren gleichzeitigen Netznutzung zu rechnen. „Lokale Leitungen und Transformatoren sind derzeit nicht überall auf eine solche Belastung ausgelegt“, bestätigt der Sprecher. Um den genannten Herausforderungen zu begegnen, sei eine rechtzeitige und vorausschauende Verstärkung der Verteilnetze unerlässlich.

Keine Daten zur Zahl von Gebäuden mit notwendigem Anschluss

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz führt in der Beantwortung der Anfrage aus, dass nach Artikel 71 Abs. 2 des Gesetzentwurfes die Gebäudeeigentümer frei wählen können, mit welcher Heizungsanlage sie die Anforderung erfüllen. Eine Verpflichtung zum Einbau einer Wärmepumpe bestehe daher nicht. Entscheidet sich ein Gebäudeeigentümer für den Einbau einer Wärmepumpe, gelten die jeweiligen landesspezifischen Gesetze, Normen, Vorschriften und Verordnungen.

Der elektrische Anschluss der Wärmepumpe müsse dann durch eine vom zuständigen Energieversorgungsunternehmen zugelassene und qualifizierte Fachperson erfolgen. In diesem Zusammenhang ist die individuelle Stromversorgung des Gebäudes zu beurteilen. Im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser (über 80 Prozent der Wohngebäude in Deutschland) könne die für den Betrieb einer Wärmepumpe erforderliche Leistung in der Regel über den vorhandenen Stromanschluss bereitgestellt werden. „Daten über die Anzahl der Gebäude, die einen Stromanschluss haben, der den technischen Anforderungen einer Wärmepumpe genügt, liegen der Bundesregierung nicht vor“, so das Ministerium.

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