Rodungsstopp im Hambacher Forst

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Rodung im Hambacher Forst gestoppt. Die Notwendigkeit für die Versorgungssicherheit sei nicht gegeben und die Rodung daher unzulässig, so das Gericht.
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Rodungsstopp im Hambacher Forst

Foto von MaricaVitt [CC BY-SA 4.0 ], from Wikimedia Commons | Zugeschnitten

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Rodung im Hambacher Forst gestoppt. Die Notwendigkeit für die Versorgungssicherheit sei nicht gegeben und die Rodung daher unzulässig, so das Gericht.

Der Umweltverband BUND hatte ein Eilverfahren gegen die umstrittene Rodung beantragt. Nachdem im Verwaltungsgericht Köln die Klage abgewiesen worden war, wurde diese Entscheidung nun vom Oberverwaltungsgericht in Münster revidiert. Demnach sei die Rodung des Hambacher Forst nicht zwingend notwendig, um die flächendeckende Energieversorgung zu garantieren.

Außerdem habe der Energiekonzern RWE nicht ausreichend belegt, dass diese Rodung notwendig sei, teilte das Gericht am Freitag morgen in einer Pressemeldung mit. Der Energielieferant ist nun unter Zugzwang.

Erfolg für die Umweltbewegung

Diese gerichtliche Entscheidung kann als ein großer Erfolg der Umweltaktivisten gewertet werden. Sowohl der zivilgesellschaftliche Protest, als auch die Besetzung des Waldstückes halten die umstrittene Rodung seit Wochen im medialen Blickpunkt.

Herbert Weiger, der Vorsitzende des BUND, zeigte sich demnach zufrieden mit der Entscheidung. Es ist ein großer „Erfolg für den Naturschutz und auch ein gutes Signal für den friedlichen Protest tausender Klimaschützer im Hambacher Wald“ äußerte sich Weiger gegenüber der WELT.

Auch die Umweltorganisation Greenpeace, die ebenfalls gegen die Rodung klagte (die Tagesstimme berichtete), zeigte sich zufrieden mit diesem Urteil.

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