Schärfere Sicherheitskontrollen im Bundestag: Kommt das Berufsverbot für AfD-Mitarbeiter?

Weil in der Vergangenheit geheime Informationen aus dem Bundestag an die Öffentlichkeit gelangt sein sollen und „extremistische Mitarbeiter“ im Bundestag tätig waren, sind nun schärfere Sicherheitskontrollen im Bundestag geplant. Kritiker sehen darin ein gezieltes Vorgehen gegen die AfD.

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Schärfere Sicherheitskontrollen im Bundestag: Kommt das Berufsverbot für AfD-Mitarbeiter?
Die neuen Sicherheitsmaßnahmen sollen aber nicht nur für Mitarbeiter und Abgeordnete im Bundestag gelten.© IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Berlin. – Bundestagspräsidentin Bärbel Bas plant nach einem Medienbericht des Tagesspiegels schärfere Sicherheitskontrollen im Bundestag, um „Extremismus“ zu bekämpfen. Ein kürzlich veröffentlichtes Rechtsgutachten des Bonner Juristen Klaus Ferdinand Gärditz unterstützt diese Pläne und empfiehlt eine gesetzliche Grundlage für die Maßnahmen. Hintergrund sind Vorfälle, bei denen geheime Informationen an die Öffentlichkeit gelangten und „extremistische Mitarbeiter“ im Bundestag tätig waren.

Zu den neuen Sicherheitsmaßnahmen soll eine polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfung gehören, bei der im Verdachtsfall auch der Verfassungsschutz eingeschaltet wird. Diese Überprüfung soll nicht nur für Mitarbeiter und Abgeordnete im Bundestag gelten, sondern auch für deren Mitarbeiter in den Wahlkreisbüros, die Zugang zu den IT-Systemen des Parlaments haben. Mitarbeiter, die als unzuverlässig eingestuft werden, könnten den Zugang zu Gebäuden und IT-Systemen verlieren, was auch die Einstellung der Kostenerstattung für ihr Gehalt zur Folge hätte.

Gleichbedeutend mit Berufsverbot

Ein besonders heikler Punkt ist die vorgeschlagene Sicherheitsüberprüfung von Abgeordneten, die in sicherheitsempfindlichen Ausschüssen arbeiten. Diese Maßnahme könnte das Recht auf freie Mandatsausübung nach Artikel 38 des Grundgesetzes berühren, weshalb eine Abwägung zwischen dem Schutz des Parlaments und den Rechten der Abgeordneten erforderlich ist.

Die Bundestagspolizei soll zudem mehr Befugnisse erhalten, um in Verdachtsfällen Informationen mit anderen Behörden wie dem Verfassungsschutz austauschen zu können. Ein entsprechendes Bundestagspolizeigesetz liegt bereits dem Innenausschuss vor.

Die Reaktionen auf die geplanten Maßnahmen sind unterschiedlich. Kritiker sehen in den Plänen eine Gefahr für die Unabhängigkeit des Parlaments und ein gezieltes Vorgehen gegen die AfD. Jan R. Behr, Autor bei FREILICH, bezeichnete bereits im März die Maßnahmen als Teil einer konzertierten Aktion des politischen Establishments, um die AfD zu schwächen. Er warnt vor einer „Gesinnungsprüfung“ und sieht die Gefahr, dass die Maßnahmen als politisches Instrument gegen die patriotische Opposition eingesetzt werden könnten.

AfD-Fraktion kritisiert Pläne

Die geplanten Sicherheitsmaßnahmen des Bundestages stoßen bei der AfD auf scharfe Kritik, wie FREILICH auf Nachfrage bei der AfD-Bundestagsfraktion erfuhr. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Enrico Komning, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sicherheitsbeauftragter der Fraktion, äußerte erhebliche Bedenken gegen die geplante Änderung der Hausordnung und die Einführung eines Bundestagspolizeigesetzes.

Komning sieht darin einen klaren Versuch, die Arbeit seiner Fraktion zu behindern und spricht von einer „Lex AfD“, obwohl der Name der Partei in dem Gutachten nicht explizit genannt wird. „Natürlich stellen die geplanten Maßnahmen ein gezieltes Vorgehen gegen die AfD dar. Auch wenn der Name ‚AfD‘ nicht ein einziges Mal im Gutachten auftaucht. Das gesamte Gutachten ist eine direkte Maßnahme gegen die AfD-Bundestagsfraktion“, sagte er auf Anfrage von FREILICH. „Dies wird schon dadurch deutlich, dass sich der vom Bundestag beauftragte Gutachter Prof. Gärditz in der Vergangenheit mehrfach für ein Verbot der AfD ausgesprochen hat.“

Der AfD-Politiker aus Mecklenburg-Vorpommern befürchtet, dass die neuen Regelungen der Bundestagspräsidentin einen Freibrief für Maßnahmen geben, die die Arbeit der AfD-Fraktion erheblich beeinträchtigen. Dies betreffe insbesondere die Unabhängigkeit der Abgeordneten bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter, den Zugang zu IT und Datenbanken des Bundestages sowie die Durchführung von Veranstaltungen. Dies sei ein massiver Eingriff in die verfassungsmäßigen Rechte der Abgeordneten und in die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen: „Wir sehen dies als einen eklatanten Eingriff in die verfassungsmäßigen Rechte der Abgeordneten an. Gleichzeitig wird dadurch die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen, die als Gliederungen des Parlaments in die organisierte Staatlichkeit eingefügt sind, nachhaltig behindert.“

Überprüfung ohne Gerichte kritisch

Die geplante Ausweitung der Befugnisse der Bundestagspolizei, insbesondere die Möglichkeit, auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zurückzugreifen, sieht er äußerst kritisch. Er warnt davor, dass die Bewertungen einer politisch weisungsgebundenen Behörde nicht die Arbeitsfähigkeit frei gewählter Abgeordneter einschränken dürften, ohne dass diese durch ein unabhängiges Gericht überprüft worden seien.

Gegen das Gutachten selbst plant die AfD keine rechtlichen Schritte, wird jedoch die verfassungskonforme Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen genau prüfen. Komning betont, dass letztlich auch die Maßnahmen, die auf dem neuen Gesetz basieren, einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhalten müssen. Er stellt klar, dass seine Fraktion die Einschränkung der im Grundgesetz verankerten Rechte nicht hinnehmen wird und verweist auf Artikel 38, der die Freiheit und Gleichheit des Mandats garantiert. „Ein Gutachten, das das Parlament vor ‚verfassungsfeindlichen Einflüssen‘ schützen soll und dabei die verfassungsmäßigen Rechte einschränken oder gar abändern will, können wir als Rechtsstaatspartei nur ablehnen.“

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