Schluss mit „Abschiebehindernissen“: AfD will sofortiges Ende der Kirchenasyl-Vereinbarung
Die AfD fordert ein sofortiges Ende der Vereinbarung zum Kirchenasyl. Ein entsprechender Antrag zielt auf die Abschaffung der Vereinbarung zwischen Bamf und Kirchenvertretern.
Berlin. – Die AfD-Fraktion hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der die sofortige Beendigung der Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und Kirchenvertretern zum Kirchenasyl fordert. Konkret soll Bundesinnenministerin Nancy Faeser angewiesen werden, die seit 2015 bestehende Vereinbarung mit den Kirchenvertretern „unverzüglich zu beenden“, heißt es in dem Antrag.
Rechtlich nicht bindend
Laut AfD war das Abkommen rechtlich nicht bindend und sollte Härtefälle regeln, in denen eine Abschiebung besonders schwerwiegende humanitäre Folgen hätte. Die Fraktion kritisiert jedoch, dass diese Vereinbarung mittlerweile zu einem faktischen Abschiebehindernis geworden sei. Sie argumentiert, dass eine erneute Prüfung durch das Bamf einen Duldungsanspruch begründe, bis das Verfahren negativ für den Asylsuchenden entschieden sei. Dies verhindere in der Praxis die Abschiebung auch von rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbern.
EKD sieht Bruch der Vereinbarung
Parallel zu dieser politischen Debatte kritisiert die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) die jüngsten Räumungen von Kirchenasylen durch die Behörden. Bei der EKD-Synode in Würzburg forderte das Kirchenparlament eine Rückkehr zur bestehenden Vereinbarung mit dem Bamf.
„Ich erwarte, ich erhoffe und ich fordere, dass wir zu dieser Kooperation zurückkehren – auch im Sinne der Menschlichkeit dieser Gesellschaft“, sagte Bischof Christian Stäblein, Flüchtlingsbeauftragter der EKD. Er zeigte sich besorgt über die Räumung von acht Kirchenasylen in jüngster Zeit, die ohne weitere Absprache erfolgt sei. Dies sei bisher nicht üblich gewesen, so Stäblein.
Zwischen Kirche und Staat
Beim Kirchenasyl nehmen Kirchengemeinden oder Orden Asylsuchende auf, wenn sie bei einer Abschiebung Gefahr für Leib und Leben sehen. Die Vereinbarung von 2015 sieht vor, dass die Gemeinden ein Dossier einreichen, in dem sie die Gründe für das Kirchenasyl darlegen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) prüft den Fall dann erneut. Eine behördliche Abschiebung aus dem Kirchenasyl wird durch die Vereinbarung allerdings nicht ausgeschlossen.
Präses Anna Nicole-Heinrich rief in diesem Zusammenhang zu einer sachlichen Debatte über Migration auf. „Wenn wir Kirche sein wollen, können wir gar nicht anders, als Menschenrechte und Menschenwürde zu verteidigen“, betonte sie.