Schluss mit „Abschiebehindernissen“: AfD will sofortiges Ende der Kirchenasyl-Vereinbarung

Die AfD fordert ein sofortiges Ende der Vereinbarung zum Kirchenasyl. Ein entsprechender Antrag zielt auf die Abschaffung der Vereinbarung zwischen Bamf und Kirchenvertretern.

/
/
1 Minute Lesezeit
Schluss mit „Abschiebehindernissen“: AfD will sofortiges Ende der Kirchenasyl-Vereinbarung

Die AfD kritisiert, dass diese Vereinbarung zwischen Kirche und Bamf zu einem faktischen Abschiebehindernis geworden sei.

© IMAGO / epd

Berlin. – Die AfD-Fraktion hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der die sofortige Beendigung der Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und Kirchenvertretern zum Kirchenasyl fordert. Konkret soll Bundesinnenministerin Nancy Faeser angewiesen werden, die seit 2015 bestehende Vereinbarung mit den Kirchenvertretern „unverzüglich zu beenden“, heißt es in dem Antrag.

Rechtlich nicht bindend

Laut AfD war das Abkommen rechtlich nicht bindend und sollte Härtefälle regeln, in denen eine Abschiebung besonders schwerwiegende humanitäre Folgen hätte. Die Fraktion kritisiert jedoch, dass diese Vereinbarung mittlerweile zu einem faktischen Abschiebehindernis geworden sei. Sie argumentiert, dass eine erneute Prüfung durch das Bamf einen Duldungsanspruch begründe, bis das Verfahren negativ für den Asylsuchenden entschieden sei. Dies verhindere in der Praxis die Abschiebung auch von rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbern.

EKD sieht Bruch der Vereinbarung

Parallel zu dieser politischen Debatte kritisiert die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) die jüngsten Räumungen von Kirchenasylen durch die Behörden. Bei der EKD-Synode in Würzburg forderte das Kirchenparlament eine Rückkehr zur bestehenden Vereinbarung mit dem Bamf.

„Ich erwarte, ich erhoffe und ich fordere, dass wir zu dieser Kooperation zurückkehren – auch im Sinne der Menschlichkeit dieser Gesellschaft“, sagte Bischof Christian Stäblein, Flüchtlingsbeauftragter der EKD. Er zeigte sich besorgt über die Räumung von acht Kirchenasylen in jüngster Zeit, die ohne weitere Absprache erfolgt sei. Dies sei bisher nicht üblich gewesen, so Stäblein.

Zwischen Kirche und Staat

Beim Kirchenasyl nehmen Kirchengemeinden oder Orden Asylsuchende auf, wenn sie bei einer Abschiebung Gefahr für Leib und Leben sehen. Die Vereinbarung von 2015 sieht vor, dass die Gemeinden ein Dossier einreichen, in dem sie die Gründe für das Kirchenasyl darlegen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) prüft den Fall dann erneut. Eine behördliche Abschiebung aus dem Kirchenasyl wird durch die Vereinbarung allerdings nicht ausgeschlossen.

Präses Anna Nicole-Heinrich rief in diesem Zusammenhang zu einer sachlichen Debatte über Migration auf. „Wenn wir Kirche sein wollen, können wir gar nicht anders, als Menschenrechte und Menschenwürde zu verteidigen“, betonte sie.

Stellenausschreibugn - AfD Sachsen

Kann FREILICH auf Ihre Unterstützung zählen?

FREILICH steht für mutigen, konservativ-freiheitlichen Journalismus, der in einer zunehmend gleichgeschalteten Medienlandschaft unverzichtbar ist. Wir berichten mutig über Themen, die oft zu kurz kommen, und geben einer konservativen Öffentlichkeit eine starke Stimme. Schon mit einer Spende ab 4 Euro helfen Sie uns, weiterhin kritisch und unabhängig zu arbeiten.

Helfen auch Sie mit, konservativen Journalismus zu stärken. Jeder Beitrag zählt!