Schnedlitz beantragt volle Rückerstattung von Corona-Strafen

Wochenlang hat Innenminister Karl Nehammer davon gesprochen, dass es nur wenige Gründe gebe, um das Haus zu verlassen. Privatbesuche gehörten demnach nicht dazu, weshalb bei Missachtung auch Strafen ausgestellt wurden.
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Schnedlitz beantragt volle Rückerstattung von Corona-Strafen

Symbolbild: Polizeiauto / Plani [CC BY-SA 3.0], von Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Wochenlang hat Innenminister Karl Nehammer davon gesprochen, dass es nur wenige Gründe gebe, um das Haus zu verlassen. Privatbesuche gehörten demnach nicht dazu, weshalb bei Missachtung auch Strafen ausgestellt wurden.

Wien. – FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz hat in einer dringlichen Debatte beantragt, dass sämtliche wegen angeblicher Verstöße gegen Covid-19-Gesetze und -Verordnungen eingeleiteten Verfahren eingestellt und bereits eingehobene Strafen vollständig rückerstattet werden. Denn wie zuletzt bekannt wurde, waren Privatbesuche laut einem Urteil aus Niederösterreich auch im strengen Corona-Lockdown nicht untersagt gewesen. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat so etwa eine im März wegen eines Privatbesuches verhängte 600-Euro-Strafe aufgehoben.

Nehammer: „Gemeinsame Rechtsauslegung“

Damit steht das Urteil gegen die vom Innenminister Nehammer (ÖVP) und auch anderen Ministern immer wieder getätigten Aussagen betreffend der damaligen Ausgangsregeln. Nehammer hatte über Wochen hinweg stets davon gesprochen, dass es nur vier Gründe gebe, um während der Ausgangsbeschränkungen das Haus zu verlassen. Nämlich um zur Arbeit zu gehen, um Dinge des täglichen Bedarfs zu besorgen, um sich um andere Menschen zu kümmern, die Hilfe brauchen oder um rauszugehen, etwa für Spaziergänge oder Sport. Er betonte, dass das die „gemeinsame Rechtsauslegung“ gewesen sei und dass er und auch Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) die Menschen „nach bestem Wissen und Gewissen“ informiert hätten. Den Vorwurf, er hätte Falschinformationen verbreitet, wies er zurück.

Schnedlitz fordert Kurz-Selbstanzeige

Schnedlitz kritisiert nicht nur, dass „saftige Strafen gegen 14-jährige Kinder und gegen Spaziergänger“ verhängt wurden, sondern auch den Auftritt von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Kleinwalsertal und den „Sperrstunden-Exzess“ von Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Beiden riet er zur Selbstanzeige.

Kurz und seine Regierung hätten in der Corona-Krise im Grunde „auf ganzer Linie“ versagt, so Schnedlitz. Anstatt die Bevölkerung zu schützen, habe Kurz „unsere Eltern und Großeltern eingesperrt“. Und anstatt zu helfen, „koste es, was es wolle“, habe der Kanzler beschlossen, dass die Unternehmer und Bürger diese Rechnung selbst bezahlen müssen.

Länder suchen Kulanzlösung

Im Zusammenhang mit den für Privatbesuche ausgestellten Strafen wird das Gesundheitsministerium keinen Erlass herausgeben, wie die Bundesländer damit umgehen sollen. Wien und Niederösterreich erwägen jedoch die Rückzahlung im Kulanzweg. „Wir beobachten und schauen uns das Urteil in Niederösterreich an“, sagte Anschober bereits vergangene Woche bei einer Pressekonferenz. Die Juristen im Ministerium werden die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts prüfen.

Wiens Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) meinte, dass Strafen beanstandet und zurückgenommen werden können, wenn mit der strittigen Verordnung des Gesundheitsministeriums die Rechtsgrundlage für die Strafen nicht halte. Und genau danach sehe es derzeit aus.


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Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und studierte Übersetzen mit der Sprachkombination Russisch und Englisch in Graz.

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