Schweiz: Erleichterter Zugang zur Berufsbildung für abgewiesene Asylsuchende
In der Schweiz wird durch eine Verordnungsänderung der Zugang zu einer Berufsausbildung für abgewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber künftig erleichtert.
Bern. – Eine neue Verordnungsänderung des Bundesrats soll es abgewiesenen Asylsuchenden und jugendlichen Sans-Papiers, also Asylwerber ohne Ausweisdokumente, erleichtern, eine Berufsausbildung zu absolvieren. Diese Änderung wurde in Erfüllung eines parlamentarischen Auftrags verabschiedet und tritt am 1. Juni 2024 in Kraft. Der Entscheid des Bundesrats folgt auf eine Forderung des Nationalrats aus dem Dezember 2022, die darauf abzielte, den Zugang zur beruflichen Grundbildung für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers zu erleichtern. Dies führte zu einem Vernehmlassungsverfahren, bei dem die vorgeschlagenen Änderungen größtenteils positiv aufgenommen wurden.
Trotz Ablehnung Integration in den Arbeitsmarkt
Künftig müssen betroffene Personen lediglich zwei Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben, um ein Härtefallgesuch für eine Berufsausbildung einreichen zu können. Die Frist für die Einreichung eines solchen Gesuchs wird ebenfalls von einem auf zwei Jahre verlängert. Die Entscheidung des Bundesrats spiegelt die Forderung des Parlaments wider, die Integration und Bildungschancen für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers zu verbessern. Es wird betont, dass die Integrationskriterien und sonstigen Voraussetzungen für die Härtefallbewilligung gemäß den geltenden Gesetzen beibehalten werden.