Seehofer will Entzug von Grundrechten „ernsthaft“ prüfen

Die Ankündigung von Horst Seehofer stößt bei den restlichen Parteien auf breite Ablehnung.
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Seehofer will Entzug von Grundrechten „ernsthaft“ prüfen

Foto: Michael Lucan, Lizenz: CC-BY-SA 3.0 de [CC BY-SA 3.0 de], via Wikimedia Commons [Bild zugeschnitten]

Die Ankündigung von Horst Seehofer stößt bei den restlichen Parteien auf breite Ablehnung.

Berlin. – Nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke (CDU) hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) angekündet, härter gegen Rechtsextremismus vorzugehen und „dem Rechtsstaat mehr Biss geben“ zu wollen. In diesem Zusammenhang möchte der Innenminister auch einen Vorschlag des ehemaligen CDU-Generalsekretärs Peter Tauber prüfen lassen.

„Wir werden die Möglichkeiten ernsthaft prüfen“

Tauber hatte in einem Gastkommentar für die „Welt“ vorgeschlagen, Artikel 18 des Grundgesetzes anzuwenden, um rechten „Verfassungsfeinden“ Grundrechte zu entziehen (Die Tagesstimme berichtete). „Wir sind das Verfassungsressort. Wir werden die Möglichkeiten ernsthaft prüfen“, gab Seehofer gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe bekannt.

Vorschlag stößt auf Ablehnung

Bei den anderen Parteien stößt dieser Vorschlag hingegen auf Ablehnung. „Den Rechtsstaat verteidigt man nicht, indem man ihn für einige abschafft“, sagte etwa Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz dem „Tagesspiegel„. Auch SPD-Vize Ralf Stegner kritisiert: „Statt Einzelnen die Grundrechte zu entziehen, müssen wir die rechten Demokratiefeinde mit allen friedlichen Mitteln bekämpfen und politisch ächten.“ Bei der FDP zeigt man ebenfalls kein Verständnis für die Pläne Seehofers: „Die Abgrenzung zwischen bürgerlicher Politik und Rechtsextremismus muss im Rahmen der Meinungsfreiheit geschehen, nicht indem man die Meinungsfreiheit für bestimmte Personen abschafft“, so Konstantin Kuhle, innenpolitischer Sprecher der FDP im Bundestag.

Weiterlesen:

Art. 18: Tauber (CDU) will Rechten Grundrechte entziehen“ (19.06.2019)

Mitschuld an Mord: Steinbach weist Tauber‐Vorwurf zurück“ (20.06.2019)

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Stefan Juritz

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