Spionieren statt Klopfen: BKA soll Wohnungen heimlich durchsuchen dürfen

Ein neuer Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums könnte dem Bundeskriminalamt (BKA) im Namen der Terrorabwehr weitreichende Befugnisse für heimliche Wohnungsdurchsuchungen geben. Kritiker warnen vor einer Aushöhlung der Grundrechte.

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Spionieren statt Klopfen: BKA soll Wohnungen heimlich durchsuchen dürfen

Polizisten bei einer Hausdurchsuchung in Chemnitz. (Symbolbild)

© IMAGO / HärtelPRESS

Berlin. – Das Bundeskriminalamt (BKA) könnte bald weitreichende neue Befugnisse zur heimlichen Durchsuchung von Wohnungen erhalten. Nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) soll ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums solche verdeckten Durchsuchungen zur Terrorabwehr ermöglichen.

Demnach soll das Bundeskriminalamt (BKA) unter bestimmten Voraussetzungen Wohnungen heimlich betreten und durchsuchen dürfen. Diese Maßnahme würde die bereits bestehenden Möglichkeiten der Online-Durchsuchung und der Quellen-Telekommunikationsüberwachung ergänzen. Ziel ist es, dem BKA moderne Ermittlungsinstrumente an die Hand zu geben, um terroristische Gefahren effektiver bekämpfen zu können.

Neue Regeln nur als ultima ratio

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, betonte, dass die Befugnisse des BKA unbedingt im Einklang mit der verfassungsmäßigen Ordnung stehen müssten. „Es sind ernste Zeiten. Und das BKA braucht moderne Ermittlungsbefugnisse und -mittel. Gleichzeitig ist völlig klar, dass es diese Befugnisse bloß im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung geben kann“, sagte von Notz dem RND. Er verwies auf die klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere zum Lauschangriff und zum Einsatz technischer Mittel.

Derzeit müssen bei Wohnungsdurchsuchungen die Betroffenen benachrichtigt werden. Die Polizei muss den Verdächtigen, den Tatverdacht und den Zweck der Durchsuchung mitteilen. Der Durchsuchungsantrag wird bei der Staatsanwaltschaft gestellt, die ihn an den zuständigen Ermittlungsrichter weiterleitet. Ausnahmen sind bisher nur bei Gefahr im Verzug möglich.

Die geplante Reform wird das bisherige Verfahren deutlich verändern. Die neuen Regelungen sollen aber nur unter engen Voraussetzungen und als ultima ratio zur Anwendung kommen. Die Befugnisse, die das BKA durch das Gesetz erhalten soll, sind daher auf die Terrorismusbekämpfung beschränkt und sollen den rechtlichen Rahmen des bestehenden Verfassungsrechts nicht überschreiten.

„Terror gegen das Grundgesetz“

Die AfD reagierte auf diese Ankündigung mit Kritik, ist aber wenig überrascht. „Faesers Pläne, heimlich Wohnungseinbrüche durchführen zu lassen, sollten niemanden überraschen. Nicht mehr soll die Polizei, wie bisher, eine Straftat benennen sowie angeben müssen, was überhaupt gefunden werden soll; auf dieser Basis waren bislang solche Maßnahmen bei der Staatsanwaltschaft und dann beim Ermittlungsrichter zu beantragen – unter Information des Betroffenen. Die dramatisch erweiterten Durchsuchungen mittels geheimer Einbrüche sollen nun nicht einmal auf Situationen mit Gefahr in Verzug beschränkt sein“, so der innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Gottfried Curio gegenüber FREILICH.

Das alles passe in ein seit langem bestehendes Bild. Zunächst habe Innenministerin Nancy Faeser (SPD) in einem umfangreichen Maßnahmenpaket „die Aushöhlung etlicher Grundrechte vorangetrieben, getarnt mit dem Label ‚Bekämpfung von Rechtsextremismus‘“. Ein Begriff, den der von ihr weisungsabhängige Verfassungsschutz inzwischen inflationär verwende, kritisiert Curio. „Sodann hatte sie das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung abzuschaffen versucht – durch einen juristischen Trick zur Umgehung des rechtlich vorgesehenen Umgangs mit Presseorganen“. Nun hole sie zum ganz großen Schlag aus: „Jeder soll jetzt von ihr proaktiv ausgeforscht werden können – natürlich wieder nur zu unser aller Besten, diesmal heißt das Tarnlabel ‚Terrorbekämpfung‘“. Die Gesinnung dieser Politik, die den Rechtsstaat ganz offen aushöhlen wolle, lasse einem die Haare zu Berge stehen, so Curio weiter. „Diesmal wird also das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung geschleift: Die Wohnungen sollen heimlich aufgebrochen und durchsucht werden und Spähsoftware auf Computern und Smartphones installiert werden“. Ziel sei unter anderem, dass der Wohnungsinhaber nicht mehr anwesend sein soll, dass ihm kein Durchsuchungsbeschluss übergeben werden müsse – „was sonst aber selbst bei Durchsuchungen zur Gefahrenabwehr so geregelt ist“. Die Innenministerin hause im Grundgesetz wie der Fuchs im Hühnerstall. „Faesers Maßnahmen sind Terror gegen das Grundgesetz“, so Curio abschließend.

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