SPÖ-Chef Kern lobt berüchtigtes Anti-FPÖ-Portal für „wichtigen Job“
Am Sonntag sorgte der Noch-SPÖ-Parteiobmann Christian Kern für Verwunderung auf Twitter, als er sich bei der Plattform „FPÖ Fails“ für deren Arbeit bedankte.
Aktualisiert (25.09.2018 21:37 Uhr): Eine frühere Version unterstellte missverständlicherweise, dass das Video die entsprechende Formulierung vorwies. Wir haben dies auf aufmerksamen Hinweis im Artikel angepasst.
Wien. – Konkret bedankte sich Kern bei dem linkslastigen Portal für einen Beitrag, welcher ihn selbst betraf. Dabei handelte es sich um ein Video, das Vizekanzler Heinz-Christian Strache teilte, welcher Kern in diesem Zusammenhang offenbar selbst als „ÖBB Oberschlepper“ bezeichnet haben soll. Die ohne Impressum agierende Seite FPÖ Fails trägt seit Jahren Belege für vermeintliche oder tatsächliche geschmacklose oder rechtsextreme Umtriebe im patriotischen Spektrum zusammen.
Kern lobt FPÖ Fails für „wichtigen Job“
Kern zufolge erledige das Portal einen „wichtigen Job“. Insbesondere hoffe er, dass die entsprechenden Erkenntnisse künftig „mehr Medien“ aufmerksam machen würde, „was da läuft“. In der Vergangenheit diente die mutmaßlich linksradikale Seite – die tatsächliche Urheberschaft ist unbekannt – tatsächlich bereits Leitmedien wie dem Standard als Quelle.
Danke für eure Arbeit @fpoefails. Ihr macht einen sehr wichtigen Job. Vielleicht gelingt es ja in Zukunft mehr Medien auf das aufmerksam zu machen, was da läuft. https://t.co/73lvcR0RwC
— Christian Kern (@KernChri) 23. September 2018
Seite will FPÖ von Facebook verbannen
Brisant dabei: Das erklärte Ziel der Seite ist dabei offenbar nicht nur die Katalogisierung und Aufklärung allfälliger problematischer Vorfälle im FPÖ-Umfeld. So äußerte FPÖ Fails öffentlich auf Twitter den Wunsch, die Reichweite freiheitlicher Politiker im Netz einzuschränken. Erst im August bekundete man eine allfällige Entfernung von FPÖ-Seiten aus sozialen Medien als wünschenswerten „Ansatz“:
FPÖ als kriminelle Vereinigung?
Doch damit nicht genug, die Seite überlegte im Mai nämlich sogar, ob der erweiterte Tatbestand der kriminellen Vereinigung (§278 StGB) auf die Regierungspartei zutreffen könnte. Dies unter dem Gesichtspunkt, dass dieser erst 2015 um den Verhetzungsparagraphen (§283 StGB) erweitert wurde. Eine ähnliche Anklage samt Mammutprozess gegen die Identitäre Bewegung Österreich sorgte im Juli für breites Unverständnis unter Rechtsexperten – Die Tagesstimme berichtete.