SPÖ und FPÖ für Rückzahlung von Coronastrafen
Zurückgezahlt sollten aber nur Strafen werden, wo der Verfassungsgerichtshof im Nachhinein die entsprechenden Verordnungen aufgehoben hat, so die Meinung von Egger und Svazek.
Salzburg. - Der SPÖ-Spitzenkandidat David Egger überraschte jüngst mit der Aussage, durch die sich die Politik in Niederösterreich bestätigt sieht: „Ich bin der Meinung, dass man die Strafen, wo es gerechtfertigt ist, zurückzahlen soll. Man muss das nach der Wahl abarbeiten“, so David Egger zum Kurier. Überall dort, wo der Verfassungsgerichtshof einen Eingriff auf das Recht, sich frei zu bewegen, sah, halte er eine Strafe der Bürger für nicht gerechtfertigt.
„Haben größere Baustellen“
So weit wie in Niederösterreich würde er aber nicht gehen. „Ich sehe das nicht als vorrangiges Thema. Wir haben weit größere Baustellen wie Wohnen oder Energie." Der Spitzenkandidat habe damit explizit nicht Corona-Partys gemeint, sondern beispielsweise Strafen für spielende Kinder auf Spielplätzen wegen Nichteinhaltung der Abstandsregel in der freien Natur, so die SPÖ in einem offiziellen Statement.
David Egger hatte mit diesem Statement in der Elefanten-Runde der Salzburger Nachrichten überrascht, wobei er auf die Frage, ob Strafen zurückgezahlt werden sollten, mit Ja antwortete und das grüne Taferl hob. Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) hingegen sprach sich einmal mehr gegen eine Rückzahlung aus. Auch Marlene Svazek (FPÖ) bezog gegen Egger Stellung. Sie halte nichts davon, jede einzelne Strafen überprüfen zu lassen. Es sollte nur um jene Strafen gehen, wo der Verfassungsgerichtshof im Nachhinein die entsprechenden Verordnungen aufgehoben hat. Bereits in einem Interview mit der Kleinen Zeitung hat Svazek auf die Frage nach möglichen Rückzahlungen von Coronastrafen gesagt, dass sie sich erstmal anschauen würde, „was in Niederösterreich wirklich umsetzbar ist. Sollte das praxistauglich sein, warum nicht auch in Salzburg?“, so die Freiheitliche.