Sportverein wollte Abschiebung von Mitglied verhindern, wurde aber „überrascht“
Ein Sportverein im fränkischen Motschenbach hatte sich dafür eingesetzt, die Abschiebung eines seiner Mitglieder zu verhindern. Neue Erkenntnisse über den Betroffenen führten jedoch auch beim Verein zu einem Umdenken.
Mitte März veröffentlichte der fränkische Amateurfußballverein SV Motschenbach auf Facebook einen Beitrag, in dem er seine Fassungslosigkeit über das Vorgehen gegen eines seiner Mitglieder zum Ausdruck brachte. Konkret geht es um den 24-jährigen kurdischen Iraker Farhad S., der sich laut damaligem Facebookbeitrag in Abschiebehaft befand, wie Nius berichtet. S. spreche „gut Deutsch“ und habe zuletzt als Vorarbeiter bei einer Firma gearbeitet, die Photovoltaikanlagen baut. Doch dann sei ihm „vor gut einem Jahr aus unbekannten Gründen die Arbeitserlaubnis entzogen“ worden. „Bis kommenden Mittwoch besteht die Möglichkeit, ein Umdenken zu bewirken – dafür tun die Verantwortlichen des SV Motschenbach alles Menschenmögliche!“, hieß es in dem Beitrag weiter. Dazu wurde auch eine Petition gestartet.
Betroffener kein unbeschriebenes Blatt
„Die Petition, die ich im Namen des Vereins verfasst habe, wird mit hoher Priorität dem Innenministerium zugeführt. Dort soll erwirkt werden, dass die Abschiebung verhindert wird. Sollte das gelingen, hoffe ich, dass Farhad eine faire Chance bekommt, um erst eine Duldung, später eine Anerkennung der Aufenthaltsgenehmigung zu erreichen. Von Herzen DANKE an dieser Stelle an die beiden Landtagsabgeordneten Rainer Ludwig, der seine Kontakte in diesem Fall einsetzt und an Holger Grießhammer, der alle wichtigen Stellen informiert hat und weitere wertvolle Hilfestellung leistet!“, schreibt der erste Vorsitzende des Vereins, Peter Wiesenmüller.
Doch dann nahm der Fall eine Wendung, als der Abgeordnete der Freien Wähler im Bayerischen Landtag, Rainer Ludwig, Kontakt mit dem Innenministerium aufnahm und erfuhr, dass der Mann bereits seit 2019 ausreisepflichtig ist. Seitdem weigere er sich, mit den Behörden zu kooperieren und bei der Identitätsfeststellung mitzuwirken, berichtet das Portal inFranken. „Konkret heißt das, dass er wahrscheinlich keinen beziehungsweise einen falschen Pass hatte und auch nicht bereit dazu war, sich um die Beschaffung von Ersatzpapieren zu kümmern“, teilte Ludwig dem Portal mit. „Das war im Übrigen auch der Grund, warum ihm vor gut einem Jahr seine Arbeitserlaubnis entzogen wurde.“
SV „traurig“ und „überrascht“
Doch damit nicht genug. Die Anfrage des Abgeordneten ergab auch, dass S. wegen Drogenhandels und -besitzes in 13 Fällen vorbestraft und zu einer Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt worden war. Durch diese Vorstrafen verlor er auch sein Daueraufenthaltsrecht.
Nach Bekanntwerden dieser Informationen hat auch beim Sportverein ein Umdenken stattgefunden. „Der SV Motschenbach stellt seine Aktivitäten im Zusammenhang mit der Abschiebung von Farhad S. mit sofortiger Wirkung ein“, heißt es in einem neuen Beitrag auf Facebook. „Nach gesicherten Erkenntnissen des Innenministeriums hat sich unser Aktiver mehrfach schwerwiegend fehl verhalten und somit sein Bleiberecht in Deutschland selbst verwirkt.“ Man sei „traurig“ und „überrascht“ über diese Entwicklung.