Staatsversagen: Deutsche Regierung kennt Zahl illegal eingereister Migranten nicht

Die Bundesregierung kann nicht sagen, wie viele illegal eingereiste Migranten sich derzeit in Deutschland aufhalten. Das geht aus einer aktuellen Anfrage hervor.

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Staatsversagen: Deutsche Regierung kennt Zahl illegal eingereister Migranten nicht

Vor allem seit 2015 sind viele illegale Migranten nach Deutschland gekommen. Wie viele genau, kann die Bundesregierung nicht sagen.

© IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Berlin. – Die Bundesregierung kann derzeit keine genauen Zahlen über die Zahl der „illegal eingewanderten Migranten“ in Deutschland nennen, wie aus der Antwort auf eine Große Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervorgeht. In der Anfrage wollten die Abgeordneten vor dem Hintergrund der Studie des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen „The Scaling Fences: Voices of Irregular African Migrants to Europe“ Auskunft über die migrationspolitischen Auswirkungen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und der Rücküberweisungen erhalten.

Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor

In diesem Zusammenhang fragten sie die Bundesregierung auch, wie viele illegal eingereiste Migranten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland aufhalten und wie viele dieser Migranten nach Einschätzung der Bundesregierung aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland eingereist sind. In der Antwort auf die Frage heißt es: „Inwieweit die im Ausländerzentralregister (AZR) registrierten ausländischen Staatsangehörigen auf regulärem oder irregulärem Weg eingereist sind, kann aus den dortigen Daten nicht ermittelt werden. Daher liegen der Bundesregierung im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vor.“

Anstieg der Sozialausgaben für Migranten

In ihrer Anfrage wollten die AfD-Abgeordneten auch wissen, wie sich die Gesamtkosten der Regelleistungen für Regelleistungsberechtigte ohne deutsche Staatsangehörigkeit seit 2015 jährlich entwickelt haben. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit erhielten im Jahresdurchschnitt 2023 rund 2,6 Millionen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit Sozialleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Ausgaben hierfür beliefen sich auf rund 19,9 Milliarden Euro, während im Jahr 2015 rund 1,41 Millionen nichtdeutsche Leistungsberechtigte rund 8,24 Milliarden Euro an Sozialleistungen erhielten. Für die Jahre 2015 bis 2023 ergibt sich nach den Angaben in der Antwort auf die Anfrage eine Summe von rund 118,6 Milliarden Euro.

Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache 20/13311) auf die AfD-Anfrage.
Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache 20/13311) auf die AfD-Anfrage.

Regierung will Kettenduldungen beenden

Neben der Zahl der illegal aufhältigen Personen und den für diese Gruppe aufgewendeten Kosten in Form von Sozialleistungen wollte die AfD auch wissen, ob sich die Regierung eine eigene Meinung zu der Auffassung der Verfasser der Studie „Scaling Fences“ gebildet habe, dass der Status bereits illegal aufhältiger Migranten in bestimmten Fällen legalisiert werden sollte. Aus der Antwort auf diese Frage geht hervor, dass die Bundesregierung der Auffassung ist, dass die Zahl der Langzeitgeduldeten reduziert und die Praxis der Kettenduldungen beendet werden sollte.

Chancenaufenthaltsrecht als Integrationsmaßnahme

In diesem Zusammenhang verweist sie auch auf das zum 31. Dezember 2022 eingeführte Chancenaufenthaltsrecht. „Dieses Gesetz soll eine 'Brücke' für geduldete Menschen bieten, die bereits lange in Deutschland leben, indem es ihnen eine Perspektive auf einen rechtssicheren Aufenthalt eröffnet“, heißt es in der Antwort konkret.

Nach dem Chancenaufenthaltsrecht können Migranten, die sich seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten und die Voraussetzungen des § 104c AufenthG erfüllen, unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erhalten. Ausgeschlossen sind Personen, die in Deutschland straffällig geworden sind oder sich nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Geldstrafen bis zu 50 Tagessätzen beziehungsweise bis zu 90 Tagessätzen bei Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz sowie Verurteilungen, die nicht zu einer Jugendstrafe führen, bleiben unberücksichtigt.

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