Streit um AfD-Mitgliedschaft: Gericht weist Klage von Andreas Kalbitz ab

Im Streit um seine AfD-Mitgliedschaft ist der ehemalige Brandenburger AfD-Chef Kalbitz heute mit einer Klage vor Gericht gescheitert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Streit um AfD-Mitgliedschaft: Gericht weist Klage von Andreas Kalbitz ab

Andreas Kalbitz beim Aschermittwoch der AfD Sachsen (2018). Bild: Metropolico.org

Im Streit um seine AfD-Mitgliedschaft ist der ehemalige Brandenburger AfD-Chef Kalbitz heute mit einer Klage vor Gericht gescheitert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Berlin. – Das Berliner Landgericht hat die Klage des früheren Brandenburger AfD-Chefs Andreas Kalbitz auf Wiederherstellung seiner Parteimitgliedschaft abgelehnt. Das teilte das Gericht in einer Pressemitteilung am Freitag mit.

Der AfD-Bundesvorstand hatte im Mai 2020 Kalbitz‘ Parteimitgliedschaft annulliert. Begründet wurde der Schritt damit, dass Kalbitz bei seinem Aufnahmeantrag unter anderem seine vorherige Mitgliedschaft bei den Republikanern verschwiegen habe. Damit habe seine Mitgliedschaft „wegen arglistiger Täuschung“ angefochten werden können, urteilte das Gericht.

Gegen die Aufhebung seiner Parteimitgliedschaft hatte Kalbitz in einem Eilverfahren Klage eingereicht, war damit aber wie auch nun im Hauptsacheverfahren gescheitert.

Kalbitz kündigt Berufung an

Am Freitag hatte sich AfD-Parteichef Tino Chrupalla noch vor der Verhandlung zur Causa geäußert: „Also, wenn er gelogen hat, und das will ich hier ganz klar unterstreichen, wenn Herr Kalbitz gelogen hat bei der Mitgliedsaufnahme, dann darf er auch nicht Mitglied der Partei sein. Das ist ganz klar“, sagte er im Interview mit dem RBB-Inforadio.

Kalbitz selbst äußerte sich auf Twitter kritisch zum Urteil und deutet bereits eine Berufung an: „Diese Schnellverhandlung war offensichtlich eine Farce, wenn der Richter nach 4 (!) Minuten deutlich macht, dass sein Urteil schon vor der Verhandlung gefallen ist ohne jedes weitere Interesse für die Details des mehr als fragwürdigen Verfahrens der Annullierung. Nächste Runde ….“

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