Trotz Freispruchs keine wirkliche finanzielle Entschädigung

Nach jahrelangen juristischen Verfahren wurde HC Strache nun vom Vorwurf der Korruption freigesprochen. Die Anwaltskosten aber bleiben.

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Trotz Freispruchs keine wirkliche finanzielle Entschädigung

Heinz-Christian Strache

© C.Stadler/Bwag, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Wien. - Seit der Ibiza-Affäre war der ehemalige FPÖ-Parteivorsitzende und Ex-Vizekanzler, Heinz-Christian Strache, ständig in juristische Verfahren eingebunden. Das hat ihn viel Geld gekostet. Vor einer Woche wurde er vom Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf der Korruption freigesprochen. Das Gericht sah den Vorwurf des Gesetzeskaufs, den die Staatsanwaltschaft erhoben hatte, als nicht erwiesen an.

Gesetz sieht niedrige Entschädigungen vor

Um nun die Anwaltskosten decken zu können, bat Strache seine Fans auf Facebook um Unterstützung. Denn Freigesprochene bekommen laut Strafprozessordnung zwar einen „Beitrag zu den Kosten der Verteidigung“, allerdings ist dieser Beitrag gedeckelt: Für Geschworenenprozesse steht ein maximaler Ersatz von 10.000 Euro zu. In Schöffenverfahren, wie sie bei vielen Korruptionsdelikten vorgesehen sind, liegt die Obergrenze bei 5.000 Euro. Beschuldigte, deren Verfahren eingestellt werden und die damit nie vor Gericht landen, haben gar keinen Anspruch auf Ersatz.

Der ehemalige Vizekanzler ist, wie man seinem Facebook-Posting entnehmen kann, dankbar, „ein äußerst faires und korrektes Gerichtsverfahren erlebt zu haben“ und ist über den Freispruch äußerst erleichtert. Dennoch ist er aufgrund des langen und kostspieligen Prozesses, wofür er keine flächendeckende Entschädigung erhalten hat, verärgert.

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