Trotz Verpflichtung: So viele Asylbewerber verweigern gemeinnützige Arbeit
Seit Juli 2024 müssen Asylwerber in Österreich gemeinnützige Arbeit leisten. Drei Monate später zeigt sich, dass 24 Prozent der Betroffenen dies trotz Aufforderung nicht tun.
Wien. – Seit dem 16. Juli 2024 sind Asylwerber in Österreich verpflichtet, gemeinnützige Arbeit zu leisten. Diese Maßnahme, die Innenminister Gerhard Karner und Andreas Achrainer, Geschäftsführer der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, damals bei einer Pressekonferenz verkündeten, soll die Grundversorgung vor Missbrauch schützen. Karner betonte bei der Vorstellung der Verordnung, dass die Maßnahmen streng seien, „aber gerechtfertigt und notwendig“.
Umfang der gemeinnützigen Arbeit
Die Verordnung verpflichtet Asylbewerber zu Tätigkeiten, die dem Gemeinwohl dienen. Dazu zählen Aufgaben wie die Pflege von Grünflächen und Sportplätzen in den Gemeinden sowie die Mithilfe in Pflegeheimen oder Obdachlosenunterkünften. Pro Asylbewerber sind zehn Arbeitsstunden pro Monat vorgesehen, sofern die gesundheitlichen und altersmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Drei Monate nach Einführung der Verordnung zieht das Innenministerium Bilanz. Nach den am 20. Oktober 2024 veröffentlichten Zahlen haben bisher 1.757 Asylbewerber mehr als 101.000 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet. Doch nicht alle kamen ihrer Verpflichtung nach. Wie die APA berichtete, weigerten sich 680 Personen trotz Aufforderung zu arbeiten. Als Konsequenz wurde ihnen das Taschengeld gekürzt. Das entspricht rund 24 Prozent der betroffenen Asylwerber.
Diskrepanz bei den Zahlen
Die veröffentlichten Daten werfen jedoch Fragen auf. Laut Berechnungen ergibt die Summe der geleisteten Stunden und der sanktionierten Asylwerber eine Gesamtzahl von 2.437 Personen in der Grundversorgung. Ein Blick auf die offizielle Homepage des Innenministeriums zeigt jedoch, dass sich derzeit rund 34.000 Personen in der Grundversorgung befinden. Diese Differenz von 31.563 Personen, die in den Berichten fehlen, hat für Verwirrung gesorgt.
Der Grund für diese Diskrepanz liegt laut Innenministerium in der regionalen Umsetzung der Verordnung, wie Exxpress berichtet. Derzeit wird die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit nur in Bundeseinrichtungen und in Vorarlberg umgesetzt. Acht weitere Bundesländer, darunter Oberösterreich, haben die Verordnung noch nicht umgesetzt, obwohl dort viele Asylwerber untergebracht sind. Laut Innenministerium befinden sich Asylwerber nur relativ kurze Zeit in den Bundesbetreuungsstellen, bevor sie in die Zuständigkeit der Länder übergehen. Das bedeutet, dass in Wirklichkeit zehntausende Asylwerber in Österreich keine gemeinnützige Arbeit leisten – eine deutlich höhere Zahl als die vom Ministerium kommunizierten 680 Personen.