„Überwachungsstaat“: Kickl geht mit Corona-Novelle hart ins Gericht

Vier Personen als „Veranstaltung“, saftige Strafen bei Missachtung, und jetzt sogar Sonderrechte für Geimpfte – die Debatte um das neue Corona-Gesetzespaket reißt nicht ab und bringt Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) weiter in die Bredouille.
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„Überwachungsstaat“: Kickl geht mit Corona-Novelle hart ins Gericht

Herbert Kickl (F) am Rednerpult. Foto: © Parlamentsdirektion / Johannes Zinner (zugeschnitten)

Vier Personen als „Veranstaltung“, saftige Strafen bei Missachtung, und jetzt sogar Sonderrechte für Geimpfte – die Debatte um das neue Corona-Gesetzespaket reißt nicht ab und bringt Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) weiter in die Bredouille.

Wien. – Noch nie polarisierte ein Gesetzesvorhaben in der zweiten Republik derart stark wie die Novelle zum Covid-Maßnahmengesetz und zum Epidemiegesetz. Trotz einer verkürzten Frist gingen bis zum 9. März mehr als 30.000 Stellungnahmen auf der Parlamentsseite ein, die meisten davon lehnten die neuen Beschränkungen seitens der türkis-grünen Regierung vehement ab. Teilweise besserte Anschober in der Folge nach und nahm seichte Anpassungen vor. Der Großteil der umstrittenen Regeln bleibt aber.

Kickl ortet „Freibrief für Überwachungsstaat“

Besonders scharf fiel die Kritik von FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl nach Anschobers Mini-Änderungen aus. Das neue Gesetz sei „nicht anderes, als ein uneingeschränkter Freibrief für den totalen Überwachungsstaat“, so der Ex-Innenminister in einem Facebook-Beitrag. Er sieht darin zudem einen Test- und Impfzwang. Die „neue Normalität von Kurz & Co.“ bestehe aus dem Plan der „Spaltung der Gesellschaft“, der einmal mehr seine Fortsetzung finde.

Nur leichte Abschwächungen der Regeln

Die Anpassungen sind übrigens wirklich nicht weltbewegend. So sei die Zählweise für diese Vier-Personen-Grenze so auszulegen, dass bis zu sechs minderjährige Kinder nicht miteinbezogen werden. Außerdem landet der umstrittene Passus nun nicht mehr im Epidemiegesetz, sondern im Covid-Maßnahmengesetz und gilt damit nur für die aktuelle Pandemie-Lage. Medizinische oder faktische Testhindernisse können auch weiterhin eine Ausnahme zur FFP2-Maskenpflicht für bestimmte Berufsgruppen bilden.

Sonderrechte für Geimpfte erstmals verankert

Aber es fanden auch unvorhergesehene Neuerungen ihren Weg in den neuen Gesetzesentwurf. So sieht die Novelle nach der Einigung der EU-Staaten auf einen digitalen „grünen Impfpass“ vor, dass Personen mit einer Impfung künftig etwa von Zugangsbeschränkungen oder Testpflichten ausgenommen werden können. Damit steht die gesetzliche Grundlage für eine Schlechterstellung von Ungeimpften. Kritiker sahen schon vor mehr als einem Monat erste Vorboten einer „Impf-Apartheid“ aufkommen.

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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