Unzulässige Finanzierung: Grüne Spitzenpolitiker nutzten Steuergelder für Parteiwerbung
Ein Bericht des Rechnungshofes hat unzulässige Ausgaben für Social-Media-Accounts von grünen Spitzenpolitikern aufgedeckt. Es geht um zehntausende Euro an Steuergeldern, die für parteipolitische Inhalte verwendet wurden.
Wien. – Der österreichische Rechnungshof hat in einem aktuellen Bericht die Ausgaben der Grünen geprüft und dabei mehrere Social-Media-Accounts führender Parteimitglieder kritisiert. Laut den Prüfern wurden über offizielle Social-Media-Accounts „unzulässige Spenden aufgrund parteipolitischer Postings“ getätigt.
Instagram-Account von Justizministerin Zadić im Fokus
Betroffen ist unter anderem der Instagram-Account von Justizministerin Alma Zadić. Auf ihrem Profil, das offiziell als öffentlicher Account des Justizministeriums gilt, wurden zwischen März und Dezember 2022 insgesamt 14 Beiträge veröffentlicht, die laut Rechnungshof eindeutig parteipolitische Inhalte enthielten und in keinem Zusammenhang mit der Arbeit der Justizministerin standen. Bundeskongresses der Grünen und ein weiterer Beitrag zur Tiroler Landtagswahl, in dem für die „grüne Doppelspitze“ geworben wurde: „Die beiden stehen für Erfahrung und Erneuerung und werden den grünen Erfolgsweg in Tirol weitergehen“, hieß es in dem Beitrag.
Diese Inhalte, so der Rechnungshof, würden als Parteiwerbung gewertet und mit rund 1.400 Euro als unzulässige Spende an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) gemeldet werden. Angesichts ihrer juristischen Ausbildung könnte die Situation für Zadić besonders unangenehm werden, da sie als Juristin mit derartigen Regelungen vertraut sein sollte.
Auch Vizekanzler Kogler betroffen
Auch Vizekanzler Werner Kogler wird im Rechnungshofbericht erwähnt. Auf seinen Social-Media-Accounts, die offiziell der Partei gehören, finden sich laut Bericht auch Inhalte, die Kogler nicht nur als Parteichef, sondern auch in seiner Funktion als Regierungsmitglied und Bundesminister zeigen. Für die Betreuung dieser Accounts wurden laut Rechnungshof im Jahr 2022 Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt rund 57.803 Euro vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) getragen. Diese Ausgaben, die von der Partei nicht rückerstattet wurden, wertet der Rechnungshof als unzulässige Spende an die Grünen und meldet dies auch dem UPTS.
Insgesamt kommen die Prüfer damit auf eine Summe von 59.203 Euro an Steuergeldern, die die Grünen im Jahr 2022 für parteipolitische Zwecke in Sozialen Netzwerken verwendet haben.