Urteil: EU-Staaten müssen Geburtsurkunde mit zwei Müttern anerkennen

Ein lesbisches Paar hatte geklagt, nachdem bulgarische Behörden sich weigerten, eine in Spanien ausgestellte Geburtsurkunde eines Kindes anzuerkennen. – Beide Frauen waren als Elternteile eingetragen.
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Urteil: EU-Staaten müssen Geburtsurkunde mit zwei Müttern anerkennen

Symbolbild (CC0)

Ein lesbisches Paar hatte geklagt, nachdem bulgarische Behörden sich weigerten, eine in Spanien ausgestellte Geburtsurkunde eines Kindes anzuerkennen. – Beide Frauen waren als Elternteile eingetragen.

Luxemburg. – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag entschieden, dass EU-Mitgliedsstaaten die gleichberechtigte Elternschaft homosexueller Paare anerkennen müssen. Generell dürften die Einzelstaaten selbst darüber entscheiden, ob sie gleichgeschlechtliche Partnerschaften anerkennen oder nicht. Jedoch müssen „bei der Ausübung dieser Zuständigkeit die Mitgliedstaaten das Unionsrecht, insbesondere die Bestimmungen des Vertrags über die Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit der Unionsbürger, beachten und hierzu den in einem anderen Mitgliedstaat nach dessen Recht festgestellten Personenstand anerkennen“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Bulgarien wollte zwei Mütter in Geburtsurkunde nicht anerkennen

Hintergrund war ein Fall eines britisch-bulgarischen Lesben-Paares, das in Spanien lebt. 2019 bekam eine der beiden ein Kind, für das ihnen die spanischen Behörden eine Geburtsurkunde ausstellten, auf der beide Frauen als Mütter eingetragen wurden. Mit dieser Geburtsurkunde beantragte das Paar in Bulgarien einen Reisepass für das Kind. Die bulgarischen Behörden lehnten dies jedoch ab. Nach bulgarischem Recht ist eine Geburtsurkunde nötig, in der Vater und Mutter des Kindes angegeben sind. Es sei auch nicht klar, ob die bulgarische Mutter die leibliche Mutter sei und das Kind somit bulgarischer Abstammung ist, hieß es weiter. Das lesbische Paar klagte. Mit dem Urteil vom EuGH muss Bulgarien nun die vom Land Spanien bescheinigte Elternschaft beider Frauen anerkennen. Das Kind erhält damit die bulgarische Staatsangehörigkeit. Bulgarien ist nun daher auch verpflichtet, ihm den Reisepass auszustellen.

Von Storch: EU greift in Souveränität der Nationalstaaten ein

Für Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der AfD, ist das Urteil des EuGHs eine Niederlage für die Souveränität der Nationalstaaten und für das Kindeswohl. „Jedes Kind hat aus der Natur der Sache her das Recht auf Vater und Mutter. Das Kindeswohl hat im Vordergrund zu stehen. Und es ist nicht Angelegenheit der EU, die Homo-Ehe einem souveränen Nationalstaat aufzuzwingen“, so von Storch in einem entsprechenden Statement. Wenn Bulgarien diese Ehe anders beurteile als Spanien, dann gäbe es keinen Grund der Welt, Bulgarien den Wertvorstellungen Spaniens zu unterwerfen, in das nationales Recht einzugreifen und die nationale Souveränität und Identität zu verletzen, findet die Politikerin weiter und erklärt: „Für jeden Dax-Vorstand und sogar für Parlamente wird der Ruf nach der verpflichtenden 50-Prozent-Quote für Frauen und Männer immer lauter. Diese Quote sollte es geben – für Eltern.“

Über den Autor
Christin Schneider

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