Urteil: ÖVP-Sprecher Mahrer muss „unwahre Behauptung“ widerrufen

ÖVP-Sicherheitssprecher Karl Mahrer muss seine Vorwürfe gegen Peter Pilz (Liste Jetzt), Hans-Jörg Jenewein (FPÖ) und Helmut Brandstätter (Neos) öffentlich auf einer Pressekonferenz widerrufen. Das entschied das Handelsgericht Wien in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil.
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Urteil: ÖVP-Sprecher Mahrer muss „unwahre Behauptung“ widerrufen

Karl Mahrer (ÖVP) im Nationalrat. © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen

ÖVP-Sicherheitssprecher Karl Mahrer muss seine Vorwürfe gegen Peter Pilz (Liste Jetzt), Hans-Jörg Jenewein (FPÖ) und Helmut Brandstätter (Neos) öffentlich auf einer Pressekonferenz widerrufen. Das entschied das Handelsgericht Wien in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil.

Wien. – Mahrer hatte der Opposition bei einer Pressekonferenz am 26. März 2021 vorgeworfen, im Zuge des BVT-Untersuchungsausschusses streng geheime Informationen aus dem Verfassungsschutz mutmaßlich gegen Bezahlung beschafft zu haben. Konkret sagte der ÖVP-Sicherheitssprecher damals:

Die Opposition hat jahrelang ein offensichtlich bestehendes kriminelles Netzwerk im alten BVT genutzt und dieses System, dieses kriminelle Netzwerk, auch dazu genützt gegen die Volkspartei und vor allem gegen die Sicherheit der Republik Österreich tätig zu werden. […] Peter Pilz, Hans-Jörg Jenewein und Helmut Brandstätter, soweit liegen die Tatsachen, berichtet durch die Medien, auf dem Tisch, haben sich mutmaßlich gegen Bezahlung streng geheime Informationen aus dem alten BVT beschafft. […] Das bedeutet, dass sich Oppositionspolitiker höchst sensible Daten und Informationen aus dem Verfassungsschutz, möglicherweise auch gegen Bezahlung beschafft hat. Die Herren Pilz, Jenewein und Brandstätter sowie der SPÖ-nahe Beamte haben offensichtlich kein Problem damit, illegale Deals durchzuziehen und kriminelle Netzwerke zum Selbstzweck zu vertuschen.

Die Aussage Mahrers wurde anschließend in diversen Medienberichten weiterverbreitet.

Urteil: Pressekonferenz für Widerruf

Der ehemalige FPÖ-Nationalratsabgeordnete Jenewein klagte dagegen auf Unterlassung und Widerruf und bekam vom Wiener Handelsgericht recht. Mahrer hat die „unwahre, sinngemäße Behauptung zu unterlassen, der Kläger habe gegen Bezahlung streng geheime Informationen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung beschafft“, heißt es in dem – nicht rechtskräftigen – Urteil, das der TAGESSTIMME vorliegt. Sollte das Urteil vom 30. August 2021 rechtkräftig werden, muss der ÖVP-Politiker die Vorwürfe im Rahmen einer Pressekonferenz und in Form einer APA-OTS-Meldung öffentlich als unwahr widerrufen. Außerdem muss Mahrer die Verfahrenskosten in Höhe von 3.894,80 Euro bezahlen.

Über den Autor
Stefan Juritz

Stefan Juritz

Stefan Juritz wurde 1988 in Kärnten geboren und lebt in der Steiermark. In Graz studierte er Germanistik und Philosophie an der Karl-Franzens-Universität. Seit 2022 ist er FREILICH-Chefredakteur.

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