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Vorwurf Falschaussage: Justiz ermittelt gegen Kanzler Kurz

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und dessen Kabinettschef Bernhard Bonelli. Der Vorwurf: Beide stehen im Verdacht Falschaussagen vor dem Ibiza-U-Ausschuss getätigt zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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Vorwurf Falschaussage: Justiz ermittelt gegen Kanzler Kurz

Bild (Sebastian Kurz 2017): Raul Mee / EU2017EE via Flickr [CC BY 2.0] (Bildausschnitt)

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und dessen Kabinettschef Bernhard Bonelli. Der Vorwurf: Beide stehen im Verdacht Falschaussagen vor dem Ibiza-U-Ausschuss getätigt zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Wien. – Bei den Ermittlungen geht es übereinstimmenden Medienberichten zufolge um die Vorgänge bei der Bestellung des Aufsichtsrates und des Alleinvorstandes der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG). Kurz und Bonelli werden verdächtigt, den U-Ausschuss falsch informiert zu haben.

Die WKStA hatte zuvor Chatnachrichten aus dem Mobiltelefon von ÖBAG-Alleinvorstand Thomas Schmid ausgewertet. Der WKStA-Verdacht gegen den Bundeskanzler lautet nun, er habe unter anderem „tatsachenwidrig die ab Ende 2017 mit dem gemeinsam Bestreben, MMag. Thomas Schmid für die ÖVP zum Alleinvorstand der ÖBAG zu nominieren, geführten Gespräche und Telefonate sowie (…) Chats mit diesem in Abrede gestellt und behauptet, er sei nur informiert, aber nicht darüber hinausgehend eingebunden gewesen“. Die Opposition wirft Kurz ebenfalls vor, dass er von der Bestellung Schmids gewusst hatte.

Kurz weist Vorwürfe zurück

In einer ersten Stellungnahme gab Kurz bekannt, dass die WKStA jederzeit einen Strafantrag stellen könne. Er werde jedenfalls nicht zurücktreten, sondern seine Sicht der Dinge schildern. Einer Befragung durch einen Richter werde er „auch sehr gerne nachkommen“, betonte der Kanzler. Er habe selbstverständlich immer wahrheitsgemäß geantwortet. Eine Verurteilung könne er sich „beim besten Willen“ nicht vorstellen. Zudem kritisierte Kurz die politische Kultur in Österreich. Es werde ständlig mit Anzeigen gearbeitet und im U-Ausschuss werde „ganz bewusst mit Suggestivfragen, mit Unterstellungen“ versucht, teilweise eine „sehr aufgeheizte Stimmung zu erzeugen“.

FPÖ fordert Rücktritt

Die FPÖ reagierte auf mit einer Rücktrittsforderung an den Kanzler. „Nachdem ÖVP-Kanzler Kurz nunmehr als Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen mutmaßlicher Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss geführt wird, ist der Beweis erbracht, dass die türkise Regierungsmannschaft keinerlei moralische Legitimation mehr besitzt, dieses Land zu führen. Während die Herrschaften Kurz, Blümel und Co. von einem Strafverfahren ins nächste taumeln, versinkt unser Land im Corona-Chaos, Wirtschaftsdesaster und Inflation“, kritisierte der FPÖ-Fraktionschef im Ibiza-U-Ausschuss, Christian Hafenecker, in einer Aussendung.

Nun komme die „Stunde der Wahrheit“ auch für die Grünen. „Es wird sich zeigen, ob Maurer, Kogler und Co. auch weiterhin der Volkspartei die Mauer machen und mit dieser durch und durch korrupten türkisen Truppe weiter in den Untergang marschieren wollen, oder ob man sich nunmehr endlich dazu aufrafft, den Weg der Anständigkeit einzuschlagen“, so Hafenecker.

Auch der stellvertretende SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried nannte die Vorwürfe gegen Kurz „sehr schwerwiegend“. Kurz habe „selbst immer gesagt, dass die Grenze das Strafrecht ist. Hier sind wir mitten im Strafrecht“, erinnerte Leichtfried. Bei einer Anklage müsse Kurz zurücktreten, forderte der SPÖ-Klubchef: „Ein angeklagter Bundeskanzler kann sein Amt nicht mehr ausüben und muss die Konsequenzen ziehen.“

Über den Autor
Stefan Juritz

Stefan Juritz

Stefan Juritz wurde 1988 in Kärnten geboren und lebt in der Steiermark. In Graz studierte er Germanistik und Philosophie an der Karl-Franzens-Universität. Seit 2022 ist er FREILICH-Chefredakteur.

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