Waffenbehörden in Sachsen-Anhalt nehmen AfD-Mitglieder ins Visier
Die Waffenbehörden in Sachsen-Anhalt nehmen AfD-Mitglieder ins Visier. Nach der Einstufung als rechtsextrem durch den Verfassungsschutz droht der Entzug der Waffenerlaubnis.
Magdeburg. – In Sachsen-Anhalt überprüfen die Waffenbehörden derzeit verstärkt die waffenrechtlichen Erlaubnisse von Mitgliedern der Alternative für Deutschland (AfD). Der Grund: Der Landesverband der AfD und ihre Jugendorganisation, die Junge Alternative (JA), wurden vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Diese Einstufung verpflichtet die Behörden, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Betroffenen zu überprüfen.
Nach Angaben des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt gibt es im Bundesland derzeit 109 AfD-Mitglieder mit waffenrechtlichen Erlaubnissen. In 72 Fällen wurden bereits Widerrufsverfahren eingeleitet. Weitere 35 Anträge würden noch geprüft. Zwei Betroffene hätten ihre Waffen und Erlaubnisse freiwillig zurückgegeben. Zuständig für die Prüfung sind die unteren Waffenbehörden, die je nach Region bei den Landkreisen oder den Polizeipräsidien der Städte Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau angesiedelt sind.
Verfassungsschutz stuft AfD als rechtsextrem ein
Die Maßnahmen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Entscheidung des politisch nicht unabhängigen Verfassungsschutzes, die AfD Sachsen-Anhalt und ihre Jugendorganisation als „rechtsextremistisch“ einzustufen. Diese Einstufung hat die Waffenbehörden veranlasst, Mitglieder der Partei, die im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind, einer besonders kritischen Prüfung zu unterziehen. Wie der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet, sind die Behörden angehalten, im Zweifelsfall Maßnahmen wie den Entzug der Erlaubnis einzuleiten.
Die AfD Sachsen-Anhalt reagierte mit scharfer Kritik. Florian Schröder, jagd- und schießpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion, bezeichnete die Maßnahmen als diskriminierend: „Die Idee des CDU-geführten Innenministeriums über die Waffenbehörden unbescholtenen Bürgern allein aufgrund ihrer AfD-Mitgliedschaft die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen, ist nicht neu.“ Schröder verwies darauf, dass frühere Versuche, AfD-Mitgliedern die Waffenbesitzkarte zu entziehen, immer wieder für rechtswidrig erklärt worden seien. Er kündigte an, dass die Fraktion Betroffene mit parlamentarischen Mitteln unterstützen werde.
Klage gegen Verfassungsschutz läuft
Die AfD hatte bereits im April dieses Jahres Klage gegen ihre Einstufung durch den Verfassungsschutz eingereicht. Das Verfahren läuft vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg. Ein Urteil steht noch aus. Bis dahin bleibt offen, welche Auswirkungen die rechtliche Einstufung auf die laufenden Verfahren zur Überprüfung der waffenrechtlichen Erlaubnisse haben wird.