Wahlpannen in Berlin: Karlsruher Richter sieht „diktatorische Zustände“
Die außerordentlichen Pannen bei der Abgeordnetenhaus-Wahl in Berlin könnten zu einer Neuwahl führen. Ein renommierter Verfassungsrichter zieht verehrende Schlussfolgerungen aus den Vorfällen.
Bundesverfassungsrichter Peter Müller kritisierte massiv die Wahlvorgänge in der Bundeshauptstadt. Sollte sich das jetzige Bild der Abläufe bewahrheiten, „dann dürfte das ein einmalig gelagerter Fall sein“, sagte Müller im FAZ-Podcast „Einspruch“. Weiter empörte er sich und verglich die Zustände mit „diktatorischen“ Entwicklungsländern. Peter Müller ist im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts für Wahlrecht zuständig. Die Wahlwiederholung in Berlin wäre historisch einzigartig, in der gesamten Geschichte der Bundesrepublik gäbe es kein derartiges Versagen.
Wiederwahl wird wahrscheinlicher
Aktuell bearbeitet der Berliner Verfassungsgerichtshof den Fall des Wahlkrimis. Das Gericht „neigt dazu, die Wahlen zum Abgeordnetenhaus […] für ungültig zu erklären“, heißt es in einer aktuellen Pressemeldung. Doch es gibt auch Stimmen, die eine Wahlwiederholung für unnötig halten. Der Staats- und Verwaltungsrechtler Christian Petalozza bemerkt: „Der Umfang einer Wahlwiederholung muss im Verhältnis zu den Wahlfehlern stehen“. Aktuell steht noch kein Urteil über die Wahl in der Bundeshauptstadt fest. Sollte es zu einer Wahlwiederholung kommen, könnte dies die politische Landschaft Berlins durcheinander bringen.