Wegen Formalfehlern: AfD bei Sachsen-Wahl wohl nur mit Rumpfliste
Aufgrund von Formalfehlern entschied der sächsische Landeswahlausschuss, nur die ersten 18 Listenplätze der AfD zuzulassen.
Dresden. – Aufgrund des starken Kandidatenandrangs sah sich die patriotische Partei vor der logistischen Herausforderung, zwei Veranstaltungen zur Kandidatenkür abzuhalten. Beide Veranstaltungen fanden in Markneukirchen statt – die Wahl für die Positionen 19 bis 61 allerdings einen Monat später. Die AfD verfocht stets die Auffassung, dass es sich dabei dennoch um einen einzelnen, unterbrochenen Parteitag handle.
Mehrheit der AfD-Liste nicht zugelassen
Diese organisatorische Zweiteilung bei der Listenerstellung wurde der Partei nun beim Wahlausschuss – auch aufgrund unterschiedlicher Wahlmodi – zum Verhängnis. Dieser stimmte mit sechs zu einer Stimme gegen die Zulassung der übrigen 43 Personen auf der Landesliste. Auf die Möglichkeit der Wahl via Direktmandat hat die Entscheidung keinerlei Auswirkung.
Allerdings könnte die Partei – mit laut Umfragen 26 Prozent dürfte sie mit der CDU um den ersten Platz rittern – am Ende mit weniger Mandaten dastehen als ihnen zusteht. Wie der Tagesspiegel berichtet, könnten AfD-Kandidaten je nach Prognose in 27 bis 30 Direktwahlkreisen das Rennen machen – zehn davon stehen allerdings auf der zugelassenen Rumpfliste.
Unklar, ob AfD alle Mandate besetzen kann
Somit könnte die Partei über die Landesliste wohl nur mehr acht zusätzliche Mandate in den nächsten Landtag bringen. Je nach Ausgang der Wahl könnte die AfD somit unter Umständen nicht alle ihr zustehenden besetzen. Bei mindestens 120 Mandaten im Landtag stehen der AfD voraussichtlich zwischen 30 und 40 Mandaten zu – besetzen kann sie jedenfalls maximal etwa 35 davon.
Allerdings ist aufgrund der komplizierten Wahlarithmetik mit Überhangs- und Ausgleichsmandaten die endgültige Landtagsgröße noch unbekannt. Als Extrembeispiel gilt die Bundestagswahl 2017, fast jeder sechste der 709 Mandatare kam erst nachträglich hinzu. Der derzeitige Dresdner Landtag umfasst 126 Sitze – es könnten allerdings auch erheblich mehr werden. Noch kann die AfD den Beschluss vom Freitag allerdings anfechten.