Weisungsgebundene Staatsanwaltschaft will Höcke die Wählbarkeit entziehen
Der Strafprozess gegen den Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist am Montag in Halle fortgesetzt worden. Dabei lehnte die Kammer des Landgerichts zahlreiche Beweisanträge der Verteidigung ab. Für Aufregung sorgte jedoch eine Forderung der Staatsanwaltschaft.
Halle (Saale). – Das Landgericht Halle setzt am heutigen Montag den Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen der Äußerung „Alles für Deutschland“ fort. Zunächst stand die Entscheidung über eine Vielzahl von Beweisanträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft an. Unter anderem war die Vernehmung von Sachverständigen und weiteren Zeugen beantragt worden. Das Landgericht lehnte alle Beweisanträge der Verteidigung ab. Den Anträgen der Staatsanwaltschaft gab das Gericht statt. Dabei geht es um den X-Account Höckes im Hinblick auf die Zahl der Follower und die Zahl der Aufrufe des Videos von der Veranstaltung, auf der Höcke die Parole angestimmt haben soll. Möglicherweise wird heute ein Urteil verkündet.
Forderung nach Aberkennung der Wählbarkeit
Unterdessen teilte Höckes Sprecher Robert Teske auf X mit, dass die Staatsanwaltschaft – die dem Justizministerium untersteht und weisungsgebunden ist – die Aberkennung der Wählbarkeit für zwei Jahre gefordert habe. „Um nichts anderes geht es in diesem Schauprozess“, sagte er.
Zudem forderte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe für den AfD-Politiker. Er solle zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt werden. Die Bewährungszeit solle zwei Jahre betragen, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen am Montag vor dem Landgericht Halle. Zudem solle Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung wie die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen.
Höcke zum zweiten Mal vor Gericht
Höcke muss sich in Halle bereits zum zweiten Mal vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im Dezember vergangenen Jahres auf einer Stammtischveranstaltung seiner Partei mit rund 350 Teilnehmern im thüringischen Gera die Parole „Alles für Deutschland“ skandiert zu haben. Dabei soll er laut Staatsanwaltschaft die ersten beiden Worte gesprochen und die Zuhörer durch Gesten animiert haben, die Parole zu vervollständigen. Höcke weist alle Vorwürfe zurück. Zuvor war Höcke am 14. Mai zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden, weil er seine Rede auf einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg mit den Worten „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ beendet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Höcke Berufung eingelegt hat. Der Vorwurf lautete damals wie heute „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ .