Weiterhin als Mann bezeichnet: Marla-Svenja Liebich mahnt Nius und andere ab

Sven Liebich hat seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und seinen Vornamen auf Marla-Svenja geändert. Wer Liebich weiterhin als Mann bezeichnet, bekommt das jetzt zu spüren.

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Weiterhin als Mann bezeichnet: Marla-Svenja Liebich mahnt Nius und andere ab

Nius hatte Liebich in seiner Berichterstattung weiterhin als Mann bezeichnet. Liebich geht nun juristisch gegen die Nachrichtenplattform vor.

© IMAGO / epd

Berlin/Halle. – Sven Liebich, ein prominenter Vertreter der rechtsextremen Szene, sorgt seit Tagen für Aufsehen. Der 52-jährige ehemalige Aktivist der Blood & Honour-Sektion Sachsen-Anhalt hat seinen Geschlechtseintrag auf weiblich ändern lassen und sich den Namen Marla-Svenja gegeben. Die Änderung erfolgte auf Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes der Ampelkoalition, das eine Änderung des Geschlechtseintrags allein durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ermöglicht.

Liebich verschickt nun Abmahnungen

Beobachter werfen Liebich vor, das Gesetz missbräuchlich zu nutzen, um gezielt Aufmerksamkeit zu erregen. Das Selbstbestimmungsgesetz war in der Vergangenheit nicht nur auf Zustimmung gestoßen, sondern von Kritikern, darunter zahlreichen Frauenrechtlerinnen, auch als potentielles Einfallstor für Missbrauchsmöglichkeiten thematisiert worden. Liebich nutzt nun die von der Ampelregierung geschaffenen Schlupflöcher. Und handelt damit völlig gesetzeskonform.

Die Schwächen des Gesetzes zeigen sich im Fall Liebich nun sehr prominent. So schrieb NIUS-Chef Julian Reichelt am Dienstag auf X in einem Beitrag, in dem er nicht mit Kritik an Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sparte: „Marla-Svenja Liebich geht nur juristisch gegen NIUS vor, damit wir ihn nicht mehr als Mann bezeichnen. Danke, Lisa Paus. Great fucking job!“

Auch die Autorin und Aktivistin Rona Duwe äußerte ähnliche Kritik, richtete diese allerdings auf den ehemaligen Justizminister Marco Buschmann (FDP): „Liebich schickt jetzt tatsächlich Abmahnungen gemäß Offenbarungsverbot des #Selbstbestimmungsgesetz. Der abgemahnte Betrag ist in dem mir bekannten Fall 4-stellig. Ein hervorragender Weg, Einkommen zu generieren. Danke, @MarcoBuschmann.“

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