Wiedereinführung der Geschlechterdefinition: FPÖ setzt die ÖVP mit Antrag unter Druck
Die FPÖ hat der ÖVP einen Antrag übermittelt, der der Volkspartei die Möglichkeit gibt, das biologische Geschlecht gemeinsam wieder im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz zu verankern und die Novelle zu korrigieren.
Wien. – Die FPÖ hat am Montag einen Antrag an die ÖVP eingebracht, der der Volkspartei die Möglichkeit gibt, ihren angeblich begangenen Fehler zu korrigieren und die biologischen Geschlechter im Bundesgleichbehandlungsgesetz wieder gesetzlich zu verankern. FPÖ-Klubobmannstellvertreterin Dagmar Belakowitsch erklärte in einer Aussendung, die ÖVP habe nun die Chance, „mit uns die biologischen Geschlechter wieder gesetzlich zu verankern“ und ihre Fehler bei der Novellierung des Gesetzes zu korrigieren.
ÖVP zeigt Zögern bei Wiedereinführung
Im Rahmen der Dienstrechtsnovelle wurde eine Änderung des Bundesgleichbehandlungsgesetzes beschlossen, die auch die Definition des Geschlechts betraf. Künftig sollte im Gesetz nicht mehr von der Gleichbehandlung „von Frauen und Männern“, sondern nur mehr von der „Gleichbehandlung aufgrund des Geschlechts“ die Rede sein. Diese Änderung beinhaltete einen erweiterten Geschlechtsbegriff, der auch nicht-binäre Menschen und die „innerlich gefühlte Geschlechtsidentität“ umfasste. Die FPÖ reagierte empört und bezeichnete die Gesetzesänderung als Fehler. „Jenem ‚Placebo-Antrag‘ der ÖVP, der die Abschaffung der biologischen Geschlechter im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht rückgängig gemacht hätte, hat die ÖVP nicht einmal mehr auf die Tagesordnung des zuständigen Ausschusses setzen lassen“, so Belakowitsch.
Die ÖVP habe laut Belakowitsch zunächst versucht, den Fehler als „Irrtum“ darzustellen, sei nun aber „klar“ in ihrer Haltung. Die FPÖ wirft der ÖVP vor, mit ihrem Antrag lediglich an der sozial konstruierten Definition von Geschlecht festzuhalten. Der Begriff „Geschlecht“ müsse wieder durch die Begriffe „Frau und Mann“ ersetzt werden, forderte die FPÖ-Politikerin.
ÖVP und FPÖ im Streit über Geschlechterdefinition
Die Kritik an der ÖVP wuchs, als die Volkspartei versuchte, die Gesetzesänderung im Nachhinein zu reparieren. ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl räumte ein, dass die Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes „einfach passiert“ sei. In einer Aussendung erklärte er, dass die ursprüngliche Definition von Geschlecht völlig ausreichend gewesen wäre und eine Änderung der Rechtslage nicht notwendig gewesen wäre. Sie sei aber versehentlich mit der Dienstrechtsnovelle beschlossen worden.
Selbst bei den Grünen löste die Änderung des Geschlechtsbegriffs Unmut aus. Die grüne Abgeordnete Faika El-Nagashi kritisierte den Beschluss scharf als „zu weit“. Sie zeigte sich damals enttäuscht darüber, dass die Definition nun auf einer subjektiven Wahrnehmung des Geschlechts basiere, die rechtlich nicht verwertbar sei. El-Nagashi nahm an der Abstimmung nicht teil.