Wien: Selbstgebautes „Wartelager“ als Protest gegen Flüchtlingspolitik

Die Aktivisten am Wiener Heldenplatz protestieren in einem selbstgebauten „Wartelager“ gegen die niederösterreichische Flüchtlingspolitik.
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Wien: Selbstgebautes „Wartelager“ als Protest gegen Flüchtlingspolitik

Bild: Heldenplatz Wien / By Tilman2007 [GFDL or CC BY-SA 4.0 ], from Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Die Aktivisten am Wiener Heldenplatz protestieren in einem selbstgebauten „Wartelager“ gegen die niederösterreichische Flüchtlingspolitik.

Wien/St. Pölten. Aktuell protestieren mehrere Personen mitten auf dem Wiener Heldenplatz gegen die Flüchtlingspolitik in Niederösterreich. In dem 49 m2 großen „Wartelager“, das einem echten Flüchtlingsheim nachempfunden sein soll, leben bis Mittwoch noch sechs Personen. Alle Protestierenden befolgen strikte Regeln, die seit kurzem auch für Asylwerber in Niederösterreich gelten.

Aktivistin spricht von Freiheitsentzug

In einem Interview erklärt die Studentin Zorah Berghammer, dass sie gegen „das Wegsperren von AsylwerberInnen“ protestieren. „Wir dürfen diese Räumlichkeiten hier nicht verlassen, wir kriegen hier drei Mal am Tag Essen zu bestimmen Uhrzeiten, wir kriegen €6,66 Taschengeld für fünf Tage. Wenn wir mehr als drei Tage fehlen im Monat, dann verlieren wir unseren Anspruch auf Grundversorgung. Und das ist ein absoluter Wahnsinn. In Wirklichkeit ist das Freiheitsentzug“, so die Studentin. Mit ihrem Protest fordern sie den Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) zum Rücktritt auf. Auch von Bundespräsident Alexander Van der Bellen erwarte man sich eine Reaktion.

Regelung mit Ausnahmen

Bisher mussten Quartierbetreiber in Niederösterreich nur melden, wenn Asylwerber länger als drei Tage am Stück abwesend waren. Seit kurzem muss jede Abwesenheit sofort gemeldet werden – auch tagsüber. Wer öfter als drei Tage fehlt, fliegt aus der Grundversorgung. Nach Ansicht der Aktivisten komme das einem Ausgangsverbot gleich. Arztbesuche und Behördengänge sind von der neuen Regelung jedoch ausgenommen. Auch wenn Asylwerber einer „legalen Beschäftigung“ nachgingen, würden sie nicht als abwesend gelten.

„Es werden schlicht und einfach Gesetze vollzogen“

Anfang September hatte der niederösterreichische Landesrat Gottfried Waldhäusl in einem Schreiben an Caritas und Diakonie strengere Kontrollen für Asylquartiere angekündigt. Das Büro von Landesrat Waldhäusl berief sich darauf, dass im Schreiben auf eine Richtlinie aus dem Jahr 2007 verwiesen wurde. „Es werden schlicht und einfach Gesetze vollzogen“, so das Büro. Weiters erklärte man, dass man die Bewegungsfreiheit der Asylwerber gar nicht einschränken wolle. Das sei verfassungsrechtlich auch nicht möglich. Man wolle aber Missbrauch aufdecken.

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Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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