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Wirbel um neue Corona-Pläne: Polizei könnte Büros stürmen dürfen

Für viel Aufregung sorgte ein Abänderungsantrag aus der türkis-grünen Koalition, mit dem unter anderem möglich werden soll, dass Exekutivbeamte etwa in Büros, Öffis und Läden kontrollieren dürfen, ob die Corona-Regeln eingehalten werden.
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Wirbel um neue Corona-Pläne: Polizei könnte Büros stürmen dürfen

Symbolbild: Polizei Graz / holding graz [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Wien. – Bislang war es den Bezirksverwaltungsbehörden vorbehalten, eine Nachschau in „bestimmten Orten“, wozu auch Arbeitsstätten zählen, abzuhalten. Zwar müssen diese auch weiterhin die Polizei dafür anfordern, Kritiker der neuen Kontrollpläne sehen dennoch die Grund- und Freiheitsrechte in Gefahr. Gar keine Freude mit dem Vorstoß seitens der Regierungsparteien hatte etwa FPÖ-Klubchef Herbert Kickl, der den Maßnahmen mit gewohnt markiger Rhetorik eine Absage erteilte.

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Kickl über „heimtückische Novellierung“ verärgert

Im jüngsten Gesundheitsausschuss hätte ein „schwarz-grünes COVID-19-Rollkommando“ in Form der beiden Mandatare Ralph Schallmeiner (Grüne) und Gaby Schwarz (ÖVP) eine „überfallsartig eingebrachte und damit absolut heimtückische Novellierung“ bezweckt. Mit diesem würde die Polizei eine „grundrechtswidrige Generalbefugnis erhalten“, ins Hausrecht der Bürger und Unternehmer massiv eizugreifen, so der frühere Innenminister Kickl in einer Aussendung.

Weil gleichzeitig auch das Sanitätsgesetz novelliert werden soll, befürchtet der blaue Spitzenpolitiker, dass die Regierung über die Hintertür auch noch Zwangstests und Impfpflichten einführen könnte. Die verantwortlichen Mandatare dementieren derartige Pläne. Nach Ansicht der türkisen Gesundheitsprecherin Schwarz stelle Kickl „falsche Behauptungen in den Raum“. Sie unterstellte ihm eine Absicht, die „aktuelle Krisensituation zu missbrauchen, um die Bevölkerung zu verunsichern und zu spalten“.

ÖVP-Politiker würden gerne Privatbereich kontrollieren

Ob mit dern Novellierung der Polizei auch möglich wird, private Räume zu betreten, dürfte eine Auslegungssache sein. Während Kickl just vor diesem Umstand warnt, schreibt die Gratiszeitung Heute davon, dass der Privatbereich im Gesetz von der Definition der „bestimmten Orte“ ausgenommen sei. Demnach müssten Bürger zumindest im privaten Wohnbereich nichts befürchten. Bei nicht zu Wohnzwecken gebrauchtem Privatgrund dürfte allerdings eine gewisse rechtliche Grauzone existieren.

Jedenfalls gab es in der Vergangenheit immer wieder Wortmeldungen seitens Politiker der Volkspartei, die Beamten auch auf Privatgrund einschreiten lassen zu wollen, um die Einhaltung der Corona-Regeln sicherzustellen. Der oberösterreichische Wochenblick verwies am Dienstag auf entsprechende Pläne des dortigen ÖVP-Landeshauptmanns Thomas Stelzer, der sich obendrein wiederholt für eine Impfpflicht stark machte.

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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