Ortsnamen: Süd-Tiroler Freiheit schickt Petition an Verfassungsrichter
Am 7. März wird das italienische Verfassungsgericht über das Toponomastikgesetz des Südtiroler Landtags aus dem Jahr 2012 entscheiden. Dieses sieht die Erstellung eines Namenregisters und die Pflicht zur Führung mehrsprachiger Orts- und Flurnamen vor, sofern diese in der jeweiligen Gemeinde gebräuchlich sind. Die ehemalige Regierung des parteilosen Mario Monti legte dagegen Rekurs ein. Die Süd-Tiroler Freiheit (SF) will mit einer Petition auf der Entscheidungsfindung einwirken.