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Exklusiv: Behördeninterner Aufruf zu „Demo gegen Rechts“ keine Verletzung der Neutralitätspflicht
Politik
14.3.2024

Exklusiv: Behördeninterner Aufruf zu „Demo gegen Rechts“ keine Verletzung der Neutralitätspflicht

In Augsburg hatte die Oberbürgermeisterin Eva Weber intern zur Teilnahme an einer „Demo gegen rechts“ aufgerufen. Daraufhin reichten zwei verärgerte Bürger Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Regierung ein. Die Regierung von Schwaben sah die Beschwerde als nicht gegeben an.

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