Ein 27-jähriger Syrer, der einen Anschlag auf Bundeswehrsoldaten geplant haben soll, war bereits in Österreich wegen Schleusung verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte die Vorstrafe.
Das OVG NRW hat entschieden: Enge Familienangehörige von Asylbewerbern haben keinen Anspruch auf Familienflüchtlingsschutz, wenn der Asylbewerber nicht als Flüchtling anerkannt wird.