Am 9. März 1848 erklärte der Bundestag des Deutschen Bundes die Farben Schwarz-Rot-Gold zu seinen Bundesfarben und versuchte damit, die revolutionäre Stimmung, die sich längst gegen ihn gewendet hatte, einzudämmen – doch wem gehören diese Farben?
Nachdem ein Gutachten von 17 Verfassungsrechtlern und Professoren zu einem möglichen Verbotsverfahren gegen die AfD die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens festgestellt und dies mit „Belegen“ untermauert hat, äußert sich nun auch der Rechtsanwalt und staats- und verfassungsrechtliche Sprecher der AfD, Christian Wirth, zu dem Papier.