Bibelzitat als „Hassrede“: Ehemalige finnische Innenministerin freigesprochen

Päivi Räsänen, die sich wegen des Vorwurfs der „Hassrede“ vor Gericht verantworten musste, ist am Dienstag vom Berufungsgericht einstimmig freigesprochen worden.

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Bibelzitat als „Hassrede“: Ehemalige finnische Innenministerin freigesprochen

Päivi Räsänen, die ehemalige finnische Innenministerin, wurde am Dienstag vom Vorwurf der „Hassrede“ freigesprochen.

© ADF International

Das Berufungsgericht in Helsinki hat am Dienstag alle Anklagepunkte gegen die ehemalige Innenministerin und Vorsitzende der finnischen Christdemokraten, Päivi Räsänen, und den Bischof Juhana Pohjola abgewiesen. Räsänen war in drei Fällen wegen angeblicher „Hassrede“ angeklagt, Pohjola wegen einer kirchlichen Broschüre, die er 2004 herausgegeben hatte (FREILICH berichtete). Nun bestätigte das Gericht einstimmig, dass Räsänen und Pohjola unschuldig sind. Das Urteil bestätigt den einstimmigen Freispruch des Bezirksgerichts im März 2022. Das Gericht stellte fest, dass es „auf der Grundlage der in der Hauptverhandlung vorgelegten Beweise keinen Grund hat, den Fall in irgendeiner Hinsicht anders zu beurteilen als das Bezirksgericht. Es gibt daher keinen Grund, das Urteils des Bezirksgerichts zu ändern.“

Räsänen erleichtert über Urteil

„Ich bin sehr erleichtert. Das Gericht hat das Bezirksgericht bestätigt. Das Urteil erkennt die Bedeutung der Meinungsfreiheit für uns alle“, sagte Päivi Räsänen nach ihrem Erfolg vor Gericht. „Es ist kein Verbrechen, einen Bibelvers zu twittern oder sich an einer öffentlichen Debatte mit einer christlichen Perspektive zu beteiligen. Die Versuche, mich wegen meinen Überzeugungen strafrechtlich zu verfolgen, haben mir fünf sehr schwierige Jahre beschert. Ich hoffe, dass das Ergebnis als wichtiger Präzedenzfall für den Schutz der freien Meinungsäußerung gelten wird. Hoffentlich bleibt anderen unschuldigen Menschen diese Tortur erspart, nur weil sie ihre Überzeugungen geäußert haben“, fügte Räsänen hinzu.

Räsänen war 2021 wegen „Agitation gegen eine Minderheit“ im Rahmen eines Abschnitts des finnischen Strafgesetzbuchs mit der Überschrift „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ angeklagt worden. Ihre Glaubensüberzeugungen zu Ehe und Sexualethik hatte sie 2019 in einem Tweet mit Bibelstellen aus Römer 1,24-27, im selben Jahr in einer Radiodiskussion und 2004 in einer kirchlichen Broschüre geäußert. Bischof Pohjola war wegen der Veröffentlichung von Räsänens Broschüre aus dem Jahr 2004 angeklagt. Der Fall sorgte für weltweite Aufmerksamkeit. Menschenrechtsexperten brachten ihre Besorgnis über die Bedrohung der Meinungsfreiheit zum Ausdruck.

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