Moderne Demokratien pflegen eine fast schon mythische Erzählung: Das souveräne Volk wählt in freien, periodischen Wahlen seine Repräsentanten, die gewählte Regierung setzt das vom Wähler mandatierte Programm um, und unabhängige Gerichte fungieren als neutrale Schiedsrichter, die lediglich die Einhaltung von Verfassung und Gesetzen überwachen. Diese Erzählung zeichnet ein klares, lineares Bild geordneter Hierarchien: Die demokratische Mehrheit bestimmt den Kurs, der Staat ist ihr gehorsamer, effizienter Vollzugsapparat. Doch diese Darstellung ist eine starke Vereinfachung, die die tiefere, oft verborgene Realität hochkomplexer Massendemokratien verschleiert. Neben der sichtbaren, elektorischen Machtebene – Wahlen, Parlamente, öffentliche Debatten – existiert eine zweite, weitaus dauerhaftere, stabilere und weniger sichtbare Machtstruktur: der institutionelle Apparat.
Die verborgene Macht hinter den Wahlen
Dieser Apparat umfasst ein hochdifferenziertes, engmaschiges Netzwerk aus Ministerien und Fachbehörden, Sicherheits- und Nachrichtendiensten, Regulierungsagenturen, Staatsanwaltschaften, Gerichten auf allen Ebenen, sowie – in Bezug auf die USA – (vermeintlich) unabhängigen Institutionen wie der Federal Reserve, der SEC oder der FCC, internationalen Verpflichtungen durch bilaterale und multilaterale Verträge sowie unzähligen administrativen Praktiken, Normen und Routinen, die sich über Jahrzehnte, teils sogar über Generationen hinweg eingeschliffen haben. Er bildet die eigentliche, dauerhafte Infrastruktur staatlicher Macht – weit resistenter gegen Veränderung als jede einzelne Wahl oder jeder Regierungswechsel.
Wahlen können Präsidenten, Kabinettsmitglieder und politische Spitzen austauschen, doch die Kernstrukturen des Staates, seine riesige Personaldecke von Millionen Beamten und Angestellten, seine tief verwurzelten normativen Orientierungen, seine prozeduralen Routinen und seine ideologischen Präferenzen bleiben weitgehend intakt und oft unangetastet. Genau diese Kontinuität und Selbststabilisierung wurde 2016 und in noch dramatischerer Form in den USA durch die Wiederwahl Donald Trumps 2024 und den Beginn seiner zweiten Amtszeit 2025 massiv, fast existenziell, herausgefordert.
Trump war und ist kein Produkt der etablierten, jahrzehntelang gepflegten politischen Karrierewege – weder jahrzehntelange Think-Tank-Karriere, noch langjährige Kongresszugehörigkeit, noch klassische Parteimaschinerie. Mit seinen Kampagnen stellte er nicht nur einzelne politische Maßnahmen infrage, sondern den ideologischen, institutionellen und personellen Grundkonsens, auf dem große Teile der Washingtoner Establishments seit dem Ende des Kalten Krieges operierten. Der Wahlsieg 2016 war bereits ein Schock; die Rückkehr 2025 – nach vier Jahren intensiver juristischer, medialer und politischer Belagerung – wirkte auf diesen Apparat wie ein zweiter, noch tieferer Riss, eine systemische Irritation, die nicht mehr einfach durch normale politische Prozesse, Verhandlungen oder Kompromisse absorbiert werden konnte.
„Lawfare“ als neue Normalität
Der daraus resultierende Konflikt wurde jedoch nur selten als offener, parlamentarischer oder breit öffentlicher Machtkampf ausgetragen. Stattdessen verlagerte er sich konsequent und fast ausschließlich in die Sphäre des Rechts: in staatsanwaltschaftliche Ermittlungen von enormer Reichweite, gerichtliche Blockaden auf allen Ebenen, regulatorische Verzögerungen und Obstruktionen, administrative Nichtumsetzung oder bewusste Langsamkeit sowie endlose Verfahrenslawinen, die ganze Politikfelder lähmen.
Genau hier gewann der Begriff „Lawfare“ – die strategische, oft offensive Instrumentalisierung juristischer Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele, zur Delegitimierung von Gegnern oder zur bloßen Blockade – seine zentrale, fast schon paradigmatische Bedeutung für das Verständnis der Gegenwart. Die beiden Amtszeiten Donald Trumps bieten das bislang eindrücklichste, am längsten andauernde und am intensivsten dokumentierte Beispiel dieser Dynamik in der Geschichte moderner westlicher Demokratien.
„Lawfare“ wurde in diesen Jahren konsequent und beidseitig betrieben. Der institutionelle Apparat in den USA und seine Verbündeten in Medien, Zivilgesellschaft, Universitäten, Think-Tanks und Teilen der Justiz nutzten juristische Hebel systematisch, um den Präsidenten zu blockieren, zu delegitimieren, zu überdauern oder gar aus dem Amt zu entfernen. Trump seinerseits – oft aus einer Position institutioneller und personeller Schwäche heraus – griff selbst aggressiv und kreativ auf exekutive und rechtliche Instrumente zurück, um Mehrheiten und Wahlversprechen gegen den erbitterten Widerstand des Apparats durchzusetzen. Politik verformte sich zusehends zu einer endlosen, zermürbenden Serie juristischer Schlachten, in denen Verfahren, Prozesse, Präzedenzfälle, einstweilige Verfügungen und Appelle nicht mehr bloße Mittel zum Zweck waren, sondern das eigentliche, zentrale und oft entscheidende Schlachtfeld selbst wurden.
Russlandermittlungen und das Steele-Dossier
Der Konflikt entbrannte praktisch unmittelbar nach der Wahl 2016 und flammte 2025 mit neuer Flamme wieder auf. Schon im Übergang 2016/17 diente das von politischen Gegnern finanzierte Steele-Dossier – verfasst von einem ehemaligen britischen Geheimdienstoffizier – als entscheidender Katalysator für die erste große „Lawfare“-Welle. Trotz zahlreicher unbestätigter, widersprüchlicher oder später widerlegter Behauptungen wurde es zur Grundlage für Überwachungsanträge nach dem Foreign Intelligence Surveillance Act gegen Personen aus Trumps engstem Umfeld. Ein Instrument, das ursprünglich ausschließlich der Abwehr ausländischer Spionage dienen sollte, richtete sich plötzlich gegen das nähere Umfeld eines designierten Präsidenten – ein Vorgang, der in der amerikanischen Politik bis dahin als absoluter Tabubruch galt.
Es folgte die Ernennung Robert Muellers zum Sonderermittler im Mai 2017. Die fast zweijährige Untersuchung mündete in Dutzende Anklagen, die sich jedoch fast ausschließlich auf prozessuale Delikte wie Falschaussage oder Steuerhinterziehung bezogen; nie auf einen substantiellen Beweis für eine kriminelle Verschwörung mit Russland. Politisch entscheidend war jedoch nicht das magere Ergebnis, sondern der Prozess selbst: Über weite Strecken seiner ersten Amtszeit stand der Präsident unter permanentem, medial massiv verstärktem Verdacht einer Kollaboration mit einer fremden Macht. „Lawfare“ offenbarte hier seine Kernlogik in Reinform: Der Prozess selbst schafft politische Realität, Narrative, Legitimationsverluste und Handlungsunfähigkeit, lange bevor ein Gericht ein endgültiges Urteil fällt
„Impeachments“ gegen Trump
Die beiden Amtsenthebungsverfahren setzten diese Logik nahtlos und mit steigender Intensität fort. Der erste Impeachmentversuch 2019 drehte sich um ein Telefonat mit dem ukrainischen Präsidenten und den Vorwurf eines Quid-pro-quo mit Militärhilfe. Der zweite Versuch folgte den Ereignissen vom 6. Januar 2021 und warf Trump vor, durch seine Rhetorik zum „Sturm auf das Kapitol“ beigetragen zu haben. Beide Verfahren waren verfassungsrechtlich korrekt eingeleitet, politisch jedoch hochgradig parteilich instrumentalisiert und dienten monatelang als lähmendes Narrativ, das die gesamte Agenda der Regierung überschattete.
Nach Trumps Ausscheiden eskalierten die Strafverfahren dramatisch und historisch beispiellos: Der New Yorker Fall um Schweigegeldzahlungen führte 2024 zur ersten strafrechtlichen Verurteilung eines ehemaligen Präsidenten auf 34 felony counts, gefolgt von Verfahren in Georgia wegen angeblicher Wahlbeeinflussung, zu geheimen Regierungsdokumenten und zu den Ereignissen vom 6. Januar. Selbst nach seiner Wiederwahl 2024 zogen sich Berufungsverfahren, Immunitätsstreitigkeiten und Verfassungsfragen bis weit ins Jahr 2025 und 2026 hinein. Trump wurde damit historisch zum ersten Ex-Präsidenten, der in mehreren parallelen Strafprozessen Angeklagter war: Ein Zustand permanenter juristischer Belagerung, der seine Handlungsfähigkeit massiv einschränkte und den Apparat in die Lage versetzte, ihn über Jahre hinweg zu beschäftigen.
Trumps Gegenoffensive
Doch der Konflikt war von Anfang an keineswegs einseitig. Trump antwortete mit einer offensiven, exekutiven Variante von „Lawfare“ – der aggressiven, oft kreativen und teils provokativen Nutzung präsidialer Befugnisse gegen institutionelle Blockaden. Schon in der ersten Amtszeit löste der „Travel Ban“ eine monatelange Kaskade gerichtlicher Blockaden aus, bevor der Supreme Court 2018 eine überarbeitete Fassung knapp bestätigte. Der Versuch, den Mauerbau an der Südgrenze durch Erklärung eines nationalen Notstands zu finanzieren, führte zu Dutzenden Klagen und teilweisen gerichtlichen Niederlagen. In der Handelspolitik wurden jahrzehntelang ungenutzte Bestimmungen wie Section 232 des Trade Expansion Act plötzlich zur Hauptwaffe gegen China und andere Handelspartner.
In der zweiten Amtszeit ab Januar 2025 setzte sich diese Dynamik mit noch größerer Intensität und Breite fort. Bereits am ersten Tag unterzeichnete Trump Dutzende Executive Orders, die sofort Klagewellen auslösten. Dazu gehörten Maßnahmen zur Beendigung radikaler und verschwenderischer DEI-Programme in der Bundesverwaltung, zur Wiederherstellung von Schedule F (nun oft als Policy/Career bezeichnet) für leichtere Entlassungen politisch unzuverlässiger Beamter, zur Begrenzung oder Abschaffung von Diversitäts- und Inklusionsinitiativen in Behörden und geförderten Institutionen, zur umfangreichen Nutzung des Alien Enemies Act für beschleunigte Massenabschiebungen, zur Verhängung weltweiter Zölle und Strafzölle sowie sogar gezielte Maßnahmen gegen einzelne Anwaltskanzleien wie Perkins Coie, WilmerHale, Jenner & Block oder Susman Godfrey, die als Gegner wahrgenommen wurden.
Diese Orders lösten sofort Hunderte gerichtliche Verfahren aus, viele davon von Bundesstaaten, Gewerkschaften, Zivilrechtsorganisationen, Universitäten oder betroffenen Institutionen. Einige dieser Maßnahmen wurden vorübergehend oder dauerhaft blockiert: Gerichte stoppten Teile der Anti-DEI-Initiativen, setzten Abschiebungen aus, erklärten Sanktionen gegen Kanzleien für verfassungswidrig oder hoben Teile der Zollpolitik auf. Dennoch gelang es der Administration in manchen Bereichen – etwa bei Teilen der Energie- und Handelspolitik oder bei der Umstrukturierung des öffentlichen Dienstes – durch Überarbeitungen, Appelle oder Supreme-Court-Entscheidungen voranzukommen. US-amerikanische Politik wird so zu einem permanenten, zermürbenden juristischen Ping-Pong, bei dem jede Initiative mit Gegenklagen, einstweiligen Verfügungen, Appellen und teils jahrelangen Verfahren beantwortet wurde. Bis Anfang 2026 zählten Tracker auf Blogs wie Lawfare Media oder Just Security Hunderte aktive Fälle, darunter 233 allein zu nationalen Sicherheitsfragen, und über 150 Fälle, in denen Gerichte Maßnahmen zumindest teilweise stoppten.
Warum das amerikanische System „Lawfare“ begünstigt
Dass „Lawfare“ in den Vereinigten Staaten eine derart dominante, fast schon systemische Rolle spielt, liegt an der einzigartigen institutionellen Struktur des amerikanischen politischen Systems. Die Justiz verfügt über außergewöhnlich weitreichende Prüfungs- und Blockadekompetenzen durch judicial review, Klagehürden sind vergleichsweise niedrig, die Exekutive kann per Executive Order oder Notstandserklärung rasch und unilateral handeln, und Staatsanwälte sowie Sonderermittler genießen eine beträchtliche institutionelle Autonomie.
Im Kontrast dazu ist das deutsche System deutlich stärker parlamentarisch gebunden und hierarchisch organisiert. Präsidiale Alleingänge wie in den USA sind strukturell tendenziell eher ausgeschlossen, und viele politische Konflikte werden bereits frühzeitig durch parlamentarische oder verwaltungsinterne Verfahren kanalisiert. Dennoch ist „Lawfare“ auch in Deutschland keineswegs ausgeschlossen – im Gegenteil: Es ist heute möglich und wird in zunehmendem Maße praktiziert. Die Unterschiede zur amerikanischen Variante sind real, aber keineswegs so gravierend, wie es das gängige Narrativ vom „stabilen deutschen Rechtsstaat“ suggeriert. Auch hier kann Recht systematisch als Waffe gegen politische Gegner eingesetzt werden – sei es durch gezielte Strafverfahren gegen Oppositionspolitiker, durch Verfassungsbeschwerden von Lobbygruppen und NGOs gegen Regierungsentscheidungen, durch einstweilige Anordnungen gegen Gesetze oder Verordnungen, durch behördliche Blockaden bei umstrittenen Projekten oder durch die langsame, aber wirksame Erosion von Handlungsfähigkeit durch Verfahrenslawinen.
Ein entscheidender Unterschied liegt zudem in der politischen Einbettung der höchsten Gerichte. In den USA werden Supreme-Court-Richter auf Lebenszeit vom Präsidenten nominiert und vom Senat bestätigt – ein Prozess, der hochgradig politisch ist und in den letzten Jahrzehnten zu einer zunehmenden Polarisierung des Gerichts geführt hat.
Wer kontrolliert die Kontrolleure?
In Deutschland hingegen hängt viel von der juristischen Auslegung und dem Selbstverständnis der Gerichte ab – insbesondere des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter des BVerfG werden jedoch nicht durch eine unabhängige Instanz ernannt, sondern zu jeweils der Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Diese Wahl erfolgt in der Regel mit Zweidrittelmehrheit, was eine breite parteipolitische Konsensfindung erzwingt – aber eben auch bedeutet, dass die Besetzung des Gerichts letztlich politisch beeinflusst und ausgehandelt wird. Die Richter sind zwar formal unabhängig und an Gesetz und Verfassung gebunden, doch ihre Auswahl ist ein hochpolitischer Akt, der die Zusammensetzung des Gerichts über Jahrzehnte prägt und damit indirekt auch die Richtung seiner Rechtsprechung mitbestimmt. Gerade in hochgradig brisanten politischen Fragen (etwa „Klimaschutz“, Migration, Europapolitik oder Parteienfinanzierung) zeigt sich immer wieder, wie stark die verfassungsgerichtliche Auslegung von den jeweiligen Mehrheitsverhältnissen im Parlament und den dahinterstehenden politischen Kräfteverhältnissen abhängt.
Auch in Deutschland ist somit Lawfare möglich – und es ist heute nicht mehr so viel anders als in den USA, wie es früher schien. Die Formen sind subtiler, weniger personalisiert und weniger spektakulär, die Verfahren laufen oft weniger medial aufgeladen ab, und die institutionellen Filter (Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft, Zweidrittelmehrheit bei BVerfG-Wahlen) dämpfen die Eskalation. Doch die Grundlogik – Recht als Waffe im politischen Kampf, Gerichte als Arena für Machtauseinandersetzungen, Verfahren als Mittel zur Blockade oder Delegitimierung – ist längst auch hier angekommen. Der Unterschied schrumpft.
Der unsichtbare Bürgerkrieg der Demokratie
Die beiden Trump-Regierungen haben eine bittere Wahrheit moderner Demokratien schonungslos und unwiderruflich offengelegt: Der Staat ist kein neutraler, mechanischer Vollzugsapparat demokratischer Entscheidungen, sondern ein hochkomplexes Geflecht aus Machtzentren mit eigenen Interessen, Karrierepfaden, ideologischen Präferenzen und vor allem starken Selbsterhaltungsimperativen. Wenn eine starke demokratische Welle – verkörpert durch einen radikalen Außenseiter wie Trump – diese Strukturen grundlegend herausfordert, umbauen oder gar demontieren will, entsteht ein tiefer, struktureller Konflikt zwischen elektorischer Legitimation und institutioneller Selbstbehauptung. Dieser Konflikt wird in hochentwickelten Demokratien zunehmend nicht mehr primär politisch-parlamentarisch, sondern juristisch ausgetragen – durch Ermittlungen, Verfahrenslawinen, Notstandsdekrete, Sanktionsregime, Verfassungsstreitigkeiten, einstweilige Verfügungen und endlose Appelle.
Parlamente und offene Wahlkämpfe verlieren dadurch sukzessive an relativer Bedeutung; Gerichtssäle, Behördenflure, regulatorische Instanzen und internationale Rechtsregime werden zum eigentlichen, entscheidenden Schlachtfeld. Der „unsichtbare Bürgerkrieg“ moderner Demokratien kennt keine Gewehre, keine Barrikaden und keine offenen Schlachten – nur Paragrafen, Schriftsätze, Urteile und die langsame, aber oft unaufhaltsame Erosion von Handlungsfähigkeit durch Verfahren. Trump hat diesen Krieg nicht erfunden. Er hat ihn lediglich – vielleicht deutlicher, schonungsloser und länger anhaltend als jede andere politische Figur der jüngeren amerikanischen Geschichte – sichtbar gemacht und damit gezeigt, wie brüchig, wie prekär und wie illusionär das Narrativ der stabilen, liberalen Ordnung unter realem, existenziellem Druck tatsächlich ist. In einer Welt, in der Demokratie und bürokratischer Staat immer weiter auseinanderdriften, könnte genau diese Dynamik – der unsichtbare, juristische Bürgerkrieg – zur prägenden, vielleicht sogar definierenden Konfliktform des 21. Jahrhunderts werden; insoweit sie es nicht schon bereits ist.
Dieser Text wurde zuerst in der FREILICH-Ausgabe Nr. 39 „America First“ abgedruckt.







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