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Abgeblitzt: Kurz-Vertrauter Ho scheitert mit Klage gegen Wochenblick

Der Wiener Gastronom Martin Ho, der in einem Näheverhältnis zu Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) steht, strebte eine empfindliche Klage gegen den Wochenblick an – und scheiterte offenbar auf ganzer Linie auf dem Rechtsweg.
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Abgeblitzt: Kurz-Vertrauter Ho scheitert mit Klage gegen Wochenblick

Symbolbild: PxHere [CC0]

Der Wiener Gastronom Martin Ho, der in einem Näheverhältnis zu Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) steht, strebte eine empfindliche Klage gegen den Wochenblick an – und scheiterte offenbar auf ganzer Linie auf dem Rechtsweg.

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Wien/Brunnenthal. – Es waren brisante Enthüllungen, welche das Medium aus Oberösterreich im Juni veröffentlichte. In zwei Artikeln stellte die patriotische Wochenzeitung heraus, dass das vom Star-Wirt in der Öffentlichkeit lancierte Narrativ, nichts über zwielichtige Partys in einem seiner Lokale gewusst zu haben, zumindest einige Ungereimtheiten aufweist. Daraufhin setzte sich Ho juristisch zur Wehr – wie sich nun herausstellt, vergebens.

Vergleich statt Schadensersatz und Verfügung

Den Streitwert, den der enge Freund des Kanzlers angab, kann sich sehen lassen: Er verlangte 30.000 Euro an Entschädigung wegen angeblicher Geschäftsschädigung. Außerdem begehrte er eine einstweilige Verfügung, dass Wochenblick die Artikel „Es gibt keinen Koch: Drogen-Party bei Kurz-Freund Ho war Chefsache“ und „Ho ist ein guter Freund des Kanzlers – ihr könnt euch nirgendwo beschweren“ aus dem Netz verschwinden müssten.

Und obwohl Ho dafür Star-Anwalt Georg Zanger beauftragte, schaute am Ende wenig heraus. Im Gegenteil: Der Rechtsstreit endete ohne weitere Verhandlung durch einen Vergleich, bei dem Ho relativ schlecht ausstieg, indem er sich offenbar bereit erklärte, der Gegenseite sogar Kostenersatz für ihre notwendigen Auslagen zu leisten.

Öffentliches Interesse besteht – Tatbestände nicht erfüllt

In der Sache selbst scheiterte Ho krachend – wie auch Unzensuriert zufolge die „rechtliche Begründung“ des Richters eindeutig darlegt. Man müsse nämlich berücksichtigen, dass der Kläger zumindest eingeschränkt eine Person des öffentlichen Lebens sei – und an beiden Artikel ein „nicht unmaßgebliches öffentliches Interesse“ bestehe. Der Tatbestand der Ehrenbeleidigung oder Kreditschädigung sei somit unzutreffend.

Außerdem wurde die Rechtsmeinung des Wochenblick bestätigt, dass dieser Ho eine ausreichende Möglichkeit hatte, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dies habe jener allerdings im fraglichen Zeitraum unterlassen. Das Urteil betrifft somit die Qualität der journalistischen Recherchearbeit – und an dieser war offensichtlich aus rechtlicher Sicht nichts zu beanstanden.

Schwere Vorwürfe gegen Kurz-Freund Ho

In den Artikeln selbst hatte ein unbekannter Informant Ho schwer belastet. Der Kurz-Freund würde seine Mitarbeiter „wie die Zitronen auspressen“. Es käme zu willkürlichen Entlassungen und Ungereimtheiten bei der Abrechnung. Außerdem unterstellte der mutmaßliche Insider, dass die berüchtigte Drogen-Nacht auf das Konto von Ho selbst gehe.

Es ist übrigens nicht das erste Rechtsstreit zwischen Ho und einem Aufdecker-Medium. Schon im Vorjahr unterstellte die in der Schweiz registrierte, ursprünglich anonyme, Plattform „Zoom“, dass im Dunstkreis Hos mit Rauschmitteln hantiert werde. Daraufhin legte der Szene-Gastronom eine Klage wegen übler Nachrede ein – die zwölfteilige Artikelserie ist allerdings jedenfalls auch über ein Jahr später noch abrufbar.

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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