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Gruppe minderjähriger Migranten soll Mädchen vergewaltigt haben

Zwei der mutmaßlichen Täter sind laut Polizeiangaben erst 12 Jahre alt. Ein 14-Jähriger befindet sich mittlerweile in Haft.
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Gruppe minderjähriger Migranten soll Mädchen vergewaltigt haben

Symbolbild (Waldweg): Pixabay [CC0]

Zwei der mutmaßlichen Täter sind laut Polizeiangaben erst 12 Jahre alt. Ein 14-Jähriger befindet sich mittlerweile in Haft.

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Mülheim an der Ruhr. – Nach der Vergewaltigung einer Frau in einem Wald im nordrhein-westfälischen Mülheim an der Ruhr ist eine Gruppe von zwei 12-/ und drei 14-Jährigen – laut Polizeiangaben „türkischsprechende Bulgaren“ – von der Polizei vernommen worden. Einer der 14-Jährigen befindet sich seit Montagabend aufgrund eines Wiederholungsrisikos in Haft.

„Keine Fluchtgefahr“

Die fünf – offenbar türkischstämmigen – Jugendlichen sind dringend tatverdächtig, am vergangenen Freitagabend eine 18-jährige Frau vergewaltigt zu haben. Zeugen des Vorfalls alarmierten die Polizei. Wie der „Spiegel“ berichtet, wurde das Mädchen nach der Tat in ein Krankenhaus eingeliefert, welches es am Samstag wieder verließ. 

Alle Tatverdächtigen wurden am Wochenende im Beisein ihrer Eltern verhört und danach wieder freigelassen. Es bestünde „keine Fluchtgefahr“, da sie einen festen Wohnsitz bei ihren Eltern hätten, so die Begründung.

14-Jähriger bereits in Haft

Am Montag wurde nun doch noch einer der älteren Tatverdächtigen festgenommen. Der Grund: Er soll bereits vor der Tat aufgrund zwei Fällen von sexueller Belästigung aufgefallen seien. Es bestehe also ein Wiederholungsrisiko, wie die Staatsanwaltschaft Duisburg erklärte. Damals habe sich der Verdächtige aber noch im strafunmündigen Alter befunden. 

Laut „Welt“-Bericht, sollen sowohl das Opfer als auch zwei der mutmaßlichen Täter bereits vor der Tat teilweise vom Jugendamt betreut worden seien. Die „Junge Freiheit“ berichtete, dass die Stadt den Eltern der Verdächtigen empfohlen hat, die Kinder vorerst nicht mehr zur Schule zu schicken. 

Die beiden 12-jährigen Tatverdächtigen sind noch nicht strafmündig und dürfen deswegen nicht vor Gericht gestellt werden. Den älteren Verdächtigen droht bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von maximal fünf Jahren Jugendhaft. 

Über den Autor

Joshua Hahn

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